Sieben Verletzte bei Busunfall Wer haftet für die Schäden?

Leverkusen · Ein Elfjähriger trat auf die Straße und zwang den Busfahrer zum Bremsmanöver. Fahrgäste stürzten und verletzten sich. Die Wupsi behält es sich vor, den Verursacher in Regress zu nehmen.

Busunfall in Manfort
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Foto: Ulrich Schütz

Bei einem Busunfall auf der Scharnhorststraße sind sieben Fahrgäste verletzt worden. Der Fahrer eines Linienbusses der Wupsi machte eine Vollbremsung, nachdem ein elfjähriger Junge die Fahrbahn betreten hatte, ohne auf den Verkehr zu achten. Bei dem Bremsmanöver wurden sieben Fahrgäste verletzt, zwei davon schwer. Alle sieben Verletzten wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht. Zwei von ihnen sollen Kopfverletzungen erlitten haben. Ein Fahrgast verlor durch das ruckartige Bremsmanöver den Halt und prallte mit dem Kopf gegen eine Scheibe. Das Glas brach als Folge des heftigen Aufpralls.

Der Fahrer blieb unverletzt, ebenso wie der Junge. Nach bisherigen Erkenntnissen ging der Elfjährige plötzlich in Höhe der Grundschule über die Straße. Der Fahrer des Busses, der in Richtung Wiesdorf fuhr, trat auf die Bremse, um den Jungen nicht zu überfahren. Glücklicherweise kam das Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen.

Grundsätzlich sei das Busfahren im Linienverkehr sicher, sagt Wupsi-Sprecherin Kristin Menzel. Einen vergleichbaren Unfall habe es in den vergangenen Jahren in Leverkusen nicht gegeben. Im Oktober vergangenen Jahres war in Köln ein Wupsi-Bus auf einen Bus der KVB aufgefahren, sechs Personen wurden damals verletzt. Anders als in Reisebussen sind in städtischen Linienbussen wegen der geringeren Geschwindigkeit auch Stehplätze zugelassen. Sie gelten grundsätzlich als sicher, sagt Kristin Menzel, allerdings nur, wenn der Fahrgast einen festen Halt durch den Griff an Stange oder Halteschlaufe habe. Aus Sicherheitsgründen sei allerdings ein Sitzplatz grundsätzlich vorzuziehen.

 Nach dem Unfall auf der Scharnhorststraße sicherten Polizeibeamte die Spuren. Im Hintergrund ist die Grundschule zu sehen.

Nach dem Unfall auf der Scharnhorststraße sicherten Polizeibeamte die Spuren. Im Hintergrund ist die Grundschule zu sehen.

Foto: Miserius

Für den Jungen oder besser für seine Eltern könnte es nun teuer werden. "Wir sind Selbstregulierer und erster Ansprechpartner, wenn Fahrgäste verletzt werden", sagt die Wupsi-Sprecherin, Doch behalte sich das Verkehrsunternehmen vor, einen möglichen Unfallverursacher in Regress zu nehmen. Für den aktuellen Fall bedeutet das: Der Junge ist zwar strafrechtlich nicht zu belangen, weil er jünger ist als 14 Jahre, zivilrechtlich aber schon. "Ab dem zehnten Lebensjahr können Kinder voll haften", sagt der Leverkusener Rechtsanwalt Bernd Wermuth. Der Experte für Verkehrsrecht verweist auf ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts in Celle aus dem Jahr 2011, in dem es einen Elfjährigen nach einem Unfall für haftungspflichtig erklärte.

"Die private Haftplichtversicherung ist eine oft unterschätzte, aber sehr wichtige Versicherung", sagt der Rechtsanwalt. Das gelte nach seinen Erfahrungen nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene, gerade dann wenn sie als Fußgänger oder Radfahrer im Verkehr unterwegs seien.

(RP)
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