In Leverkusener Verein engagiert Gericht bestätigt Waffenverbot für AfD-Abgeordneten

Leverkusen/Düsseldorf · Ein Grund für den Beschluss: Der Politiker ist bei „Publicatio“ in Leverkusen engagiert. Der Verein wird vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft.

 Eine Faustfeuerwaffe vom Typ Sig Sauer P226 in Kaliber 9mm Para mit Magazin und Munition.

Eine Faustfeuerwaffe vom Typ Sig Sauer P226 in Kaliber 9mm Para mit Magazin und Munition.

Foto: dpa/David Young

Die Behörden haben einem beim rechtsradikalen Leverkusener Verein Publicatio engagierten AfD-Landtagsabgeordneten laut Gerichtsurteil zu Recht den Waffenbesitz verboten. Die Klage des AfD-Politikers gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte wurde am Dienstag vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht zurückgewiesen (Az.: 22 K 7087/20), wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte.

Das Gericht berief sich dabei auf das 2020 verschärfte Waffenrecht. Es gebe demnach berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des AfD-Abgeordneten, befand das Gericht. So sei der Kläger nicht nur in der AfD und in deren Jugendorganisation Junger Alternative engagiert, die beide vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden, sondern auch bei Publicatio und seinem Arcadi-Magazin, die vom NRW-Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden.

Die Entscheidung könne nicht verallgemeinert werden, es handele sich um eine Einzelfallprüfung, betonte die Sprecherin. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.

(gut/dpa)
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