Leverkusen VVV-Rätsel: Wer kennt die Höhe der Wappenstele?

Leverkusen · Der VVV Opladen feiert Geburtstag. Rheinische Post und Verein würdigen das mit einer 10-teiligen Rätselserie rund um Opladen. Heute: Teil 4.

 Hübsch umrahmt von städtischem Wildwuchs: die Wappenstele in der Fußgängerzone Opladen. Die Frage ist: Wie hoch ist das Denkmal?

Hübsch umrahmt von städtischem Wildwuchs: die Wappenstele in der Fußgängerzone Opladen. Die Frage ist: Wie hoch ist das Denkmal?

Foto: Ulrich Schütz

Eisern steht seit gut sechs Jahren die "Opladener Wappenstele" in der Fußgängerzone Opladen, Kölner Straße, nahe der Aloysius-Kapelle. Das Erinnerungsstück wurde von dem Bildhauer und Maler Bernhard Guski geschaffen und mit Unterstützung verschiedener Sponsoren vom Verkehrs- und Verschönerungsverein Opladen (VVV) im Jahr 2008 gestiftet worden. Der Anlass: die 125. Wiederkehr der Verleihung des Wappens an die Stadt Opladen.

Die Eisenbahnschienen, die im oberen Drittel das Wappenband tragen, sollen zudem an die Vergangenheit der ehemaligen Bahnstadt Opladen mit dem inzwischen geschlossenen Bahnausbesserungswerk erinnern. Auf dem Areal der alten Bahn-Werkstätten entstehen derzeit die Wohnsiedlungen und Handwerkerzentren im Zuge des Projekts "Neue Bahnstadt Opladen" (nbso).

Um die Opladener Wappenstele dreht sich heute auch die Frage im Rahmen des VVV-Preisrätsels: Wie hoch ist die Stele ab Bodenhöhe:

- C: 2,00 Meter?

- H: 2,40 Meter?

- G: 2,80 Meter?

- D: 3,00 Meter?

Wer an dem Rätsel teilnehmen will, notiert sich den Kennbuchstaben der Antwort, die er für richtig hält. Nach dem Ende der zehnteiligen Serie ergibt sich aus den zehn Buchstaben die Antwort auf die Schlussfrage.

Die Lösung schicken die Teilnehmer per Postkarte an den VVV-Opladen, Toni Blankerts, Lehner Mühle 36, 51381 Leverkusen oder per Mail an toni.blankerts@t-online.de oder an die Rheinische Post, Redaktion Leverkusen, Bahnhofstraße 2a, 51379 Leverkusen, Mail: leverkusen@rheinische-post.de. Mehrfach-Einsendungen sind nicht möglich.

VVV-Mitglieder dürfen an dem Rätselspiel auf Vereinswunsch nicht teilnehmen. Eine Barauszahlung der Preise ist nicht machbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Zu gewinnen gibt's zahlreiche Preise, etwa Musicalkarten. Nächster Teil der Serie: 10. Oktober.

(RP)
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