Leverkusen/Köln Vier Jahre und zehn Monate Haft für Serieneinbrecher

Leverkusen/Köln · Mit dem Urteil entsprach die 22. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der inzwischen 51-jährige Serbe erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten für eine ganze Reihe von Wohnungseinbrüchen und Diebstähle - mindestens 28, vermutlich aber mehr -, begangen ausnahmslos in Leverkusen, überwiegend in Steinbüchel.

Von März 2015 bis Juli 2016 war der Mann unterwegs, der zwar formell noch verheiratet ist, aber von seiner Frau getrennt lebt. Er hat vier Kinder und fünf Enkelkinder, kam als 25-Jähriger erstmals nach Deutschland, kehrte 2009 zurück nach Serbien um ab 2015 - immer wieder unterbrochen von Stippvisiten in sein Heimatland - in Deutschland zu leben. Kurz nach seiner Einreise 2015 machte er sich auf, um durch Wohnungseinbrüche seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Gericht bewertete sein Vorgehen daher als gewerbsmäßig.

Einige der Einbrüche werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt. Das Gericht beschränkte sich auf die Klärung der Taten mit signifikanten Schäden. Das kürzte neben den Aussagen des Angeklagten auch das Verfahren deutlich ab und führte zudem zu keiner wesentlichen Veränderung seiner Strafe.

Den "größten Bruch" machte der Angeklagte gleich bei der ersten ihm nachgewiesenen Straftat. Der als Zeuge gehörte Bestohlene bezifferten den gesamten Schaden auf rund 45.000 Euro.

Weil die ersten Einbrüche so glatt liefen, wurde der Angeklagte immer dreister - offensichtlich auch unvorsichtiger. Denn die Polizei konnte ihm anhand hinterlassener DNA-Spuren immer genauer einzelne Taten nachweisen, bis er im Juli 2016 dann nach einem Einbruch festgenommen wurde. Dabei verletzte er sich auf der Flucht so stark an der Hand, dass die Fahnder praktisch nur der Blutspur nachgehen mussten.

Das Strafmaß etwas mildern konnte der Angeklagte, so begründete das Gericht sein Urteil, weil er weitgehend geständig und zumeist auch glaubhaft die ihm zur Last gelegten Taten zugab. Lediglich bei der Höhe des gestohlenen Geldes gab es einige Unterschiede zwischen den Angaben der Opfer und dem Täter.

Das Gericht bewertete in seinem Urteil aber nicht nur die materiellen Schäden, die für die Betroffenen deutlich höher waren als die Beute des Einbrechers. Denn der erzielte bei seinen Hehlern offenbar nur einen Bruchteil des reellen Wertes der geklauten Ware. Ausdrücklich wurden auch die psychischen Schäden einiger Opfer erwähnt, die seit den Wohnungseinbrüchen Angst haben, alleine zuhause zu bleiben.

Aus der Vielzahl der Taten, die alle einzeln bewertet wurden, sah das Gericht eine gesamte Strafe von vier Jahren und zehn Monaten für angemessen an. Die muss der Angeklagte nun erst einmal absitzen; denn der Haftbefehl des Leverkusener Amtsgerichts wurde nicht ausgesetzt. Der 51-Jährige sitzt seit dem 16. Juli 2016 in Untersuchungshaft.

(sg-)
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