Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
EILMELDUNG
Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Neuer Jahresbericht Verbraucherschützer holen 40 Leverkusener aus Neppkredit-Falle

Leverkusen · Von wegen gebührenfrei! Die Betroffenen sollten oft mehrere hundert Euro zahlen. Im Bericht der Verbraucherzentrale zum Corona-Jahr 2020 geht es außerdem um Reise-Storno und Pannen beim Online-Handel.

 Wenn das Geld knapp wird, erliegt manch ein Verbraucher windigen Kreditversprechen. Und das macht die Finanzklemme dann oft noch schlimmer.

Wenn das Geld knapp wird, erliegt manch ein Verbraucher windigen Kreditversprechen. Und das macht die Finanzklemme dann oft noch schlimmer.

Foto: voba/Erwin Wodicka

Die Corona-Pandemie hat den Verbraucher-Alltag erheblich verändert. Gutscheine statt Geld zurück, abgesagte Konzertveranstaltungen, Fitnessstudios, die Konsumenten eine Verlängerung aufdrängen wollten, oder Kredite, die sich als Kostenfalle erwiesen haben und Onlinebestellungen, die nicht pünktlich ankamen: Diese und weitere Themen haben bei der Verbraucherzentrale Leverkusen im Jahr 2020 eine besondere Bedeutung bekommen.

Angesichts von Reisewarnungen, Quarantäne- und Testpflichten, Absagen und Umbuchungen waren Reisen ein weiterer Schwerpunkt von Anfragen. Um die vielen Anliegen der Hilfesuchenden bearbeiten zu können, aber auch um die Rechte der Verbraucher zu stärken, habe man servicefreundlich und ohne bürokratischen Aufwand auf das sonst fällige Entgelt bei der rechtlichen Erstberatung verzichtet, sagte Bernhard Pilch, Leiter der Beratungsstelle Leverkusen, bei der Vorstellung des Jahresberichtes. Diese Regelung sei bis heute unverändert beibehalten worden.

Der Onlinehandel habe Hochkonjunktur und rufe unlautere Praktiken auf den Plan, so Pilch. Vieles in der digitalen Welt wirke einfacher für Verbraucher. Doch Vorsicht: Vieles führe zu Kostenfallen, Abzocke und Missbrauch von Nutzerdaten, denn Menschen gäben zwangsläufig zu viele Daten preis, da etliche Datenschutzerklärungen schwer zu verstehen, die Konsequenzen nicht einsehbar seien. Oft seien die Daten auch eingekauft worden, um Leute am Telefon oder per Mail zu belästigen und undurchsichtige Verträge anzubahnen.

Die Erfahrungen hätten ferner gezeigt, dass Online-Shopping bei vielen Herstellern zu Lieferengpässen führten und Lieferfristen nicht eingehalten werden konnten. Wie eine Umfrage ergab, wurden im Möbelbereich 16, im Textilbereich 15 Prozent der Lieferzeiten nicht eingehalten. Wie kann man verspäteten Lieferungen im Onlinehandel begegnen? „Auch wenn wir für Handel und Produktion in schwierigen Zeiten durchaus Verständnis haben, sollte das nicht dazu dienen, die Rechte von Verbrauchern außer Kraft zu setzen“, verdeutlichte Pilch und fügte hinzu. „Schließlich haben Käufer auch Fristen, Termine und das Geld nicht zu locker.“

Würde bestellte Waren nicht oder falsch geliefert, könne man beim Händler am besten schriftlich reklamieren und Verzug geltend machen, ihn also zur Erbringung der fälligen Lieferung auffordern. Werde dennoch nicht geliefert, hätten Kunden die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gelte im Übrigen auch, wenn der Paketdienst mit der Lieferung nicht nachkomme.

Als „starkes Stück“ bezeichnete Pilch außerdem die Tatsache, dass vielen Personen – vorzugsweise mit Migrationshintergrund, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren – sogenannte „Sofort-Kredite“ ohne Gebühren versprochen wurden. Diese entpuppten sich später als Kostenfalle, weil sich die Gebührenfreiheit auf die Nutzung sinnloser Pre-Paid-Karten bezog, die den Verbrauchern wiederum für 95 Euro per Nachnahme geliefert wurden, und darüber hinaus Kosten von rund 1000 Euro entstanden. Sämtliche Verträge – immerhin 40 in Leverkusen – waren rechtlich anfechtbar. „Durch unser Eingreifen konnten wir den Auftraggebern Kosten in Höhe von 10.000 Euro ersparen“, berichtete Pilch.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort