Leverkusen Urteil: Stadt muss Feuerwehrmann behalten

Leverkusen · Die frühzeitige Entlassung des angestellten Feuerwehrmannes war nicht zulässig. Stadt muss Verfahrenskosten zahlen.

Das Arbeitsgericht hat die Stadt Leverkusen gestern dazu verurteilt, den im September 2013 entlassenen Feuerwehrmann weiter zu beschäftigen. Gegen seine Entlassung hatte der 60-Jährige geklagt. Beim fünften Termin vor dem Arbeitsgericht wurde seiner Klage nun stattgegeben. Rechtskraft erhält das Urteil aber erst in vier Wochen. Solange kann die Stadt noch in Berufung gehen.

Der Kläger ist der einzige Angestellte bei der Feuerwehr Leverkusen. Alle anderen Kollegen sind im Beamtenverhältnis beschäftigt und können daher ab dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand entlassen werden. Der Kläger habe aber an keiner Stelle das Verlangen geltend gemacht, sein Arbeitsverhältnis mit 60 Jahren nach dem Beamtenrecht zu beenden, befand der Richter. Deshalb bestehe sein Beschäftigungsverhältnis weiter. Und die Stadt müsse die entsprechende Gehaltszahlung seit September nun nachholen.

Seither hatte der "Zwangsentlassene" Arbeitslosengeld bezogen. Dieses muss nun ebenfalls von der Stadt an die Arbeitsagentur zurückgezahlt werden und soll deshalb von den Gehaltsansprüchen abgezogen werden. Außerdem muss die Stadt den größten Teil der Verfahrenskosten in Höhe von 35 246 Euro erstatten, verkündete der Richter gestern.

Zu dem langen Verfahren war es gekommen, weil mehrere Vergleiche zwischen den Parteien gescheitert waren. Nach dem gestrigen Urteil konnte sich der Kläger nur bedingt freuen: "In vier Wochen wissen wir mehr. Mal sehen, was sich die Stadt noch einfallen lässt", sagte er zu der noch ausstehenden Rechtskraft. Die Zeit seit seiner Entlassung sei für ihn ein enormer Nervenkrieg gewesen: "Ans Aufgeben habe ich aber nie gedacht. Und ich ziehe das auch bis ans Ende durch, wenn die Stadt jetzt noch in Berufung gehen sollte", sagte der Feuerwehrmann gestern und fügte hinzu: "Ich bin körperlich fit. Das hat die medizinische Untersuchung bewiesen. Außerdem habe ich Freude an meiner Arbeit."

Immerhin seit 40 Jahren sei er bei der Feuerwehr Leverkusen beschäftigt: "Da lasse ich mich nicht so einfach abschieben!", sagt der 60-jährige kämpferisch. Auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten könne er es sich nicht leisten, jetzt schon in Rente zu gehen, betont der Kläger. Im schlimmsten Fall könne er sogar noch zum Hartz IV-Empfänger werden. "Es ist für mich auch keine Perspektive, mit insgesamt 47 Berufsjahren nur eine Rente mit 9,3 Prozent Abzügen zu bekommen", verdeutlich er. Nun hofft der Feuerwehrmann, dass nach Zustellung des gestrigen Urteiles die Stadtverwaltung ihn wieder bei der Feuerwehr antreten lässt.

Legt sie aber Berufung ein, dann könnte sich das Verfahren sogar noch bis zur höchsten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hinziehen.

(RP)
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