Leverkusen Urteil im Bayer-Prozess: Drei Jahre Haft

Leverkusen · Drei Jahre Freiheitsstrafe, wobei ein Jahr davon bereits als verbüßt gilt: Vor dem Landgericht Köln wurde am Montag das Urteil gegen Horst Wilhelm G. gesprochen. Das Gericht sah als erwiesen an, dass der 64-Jährige "an einem komplexen System mit einem hohen Maß an krimineller Energie" beteiligt war, durch das die Bayer AG in den Jahren 1999 und 2000 um 6,4 Millionen Mark, also rund 3,3 Millionen Euro geschädigt wurde.

Horst Wilhelm G.'s Beuteanteil hat dabei 1,7 Millionen Mark betragen, seine beiden Komplizen — unter anderem ein Ex-Spitzenmanager des Bayer-Rechenzentrums — wurden bereits verurteilt. Unter Missbrauch seiner Befugnisse und Umgehung der Einkaufsabteilung soll der ehemalige Bayer-Manager Verhandlungen mit Computerlieferanten geführt und diese veranlasst haben, den dem Konzern zustehenden Großkundenrabatt außer Acht zu lassen, überteuerte Angebote an Bayer und erheblich günstigere Angebote an Firmen eines Mittäters abzugeben.

Das Gewinndelta wurde gedrittelt. Auch sein plötzliches Einlenken, bisher unerklärbare Bargeld-Einzahlungen auf seine Girokonten mit einem geheimen Festgeldkonto der Deutschen Bank in Luxemburg zu erklären, nutzten Horst Wilhelm G. gestern nichts mehr. "Der Angeklagte war seit Jahren in diesem Computer-Bereich tätig, kannte sich entsprechend gut aus", begründete Richterin Katharina Thaysen-Bender. Es könne nicht sein, dass er von den Absprachen nichts gewusst oder gar sie nicht bemerkt habe.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort