Leverkusen Urteil: Brandstifter (24) muss bei der Heilsarmee einziehen

Leverkusen · Ein 24-Jähriger hatte Ende Mai in Wiesdorf zwei Fahrzeuge der Leverkusener Tafel in Brand gesteckt – noch während seine Bewährungsstrafe lief.

Es war ein Schock für die Mitarbeiter der Leverkusener Tafel, als Ende Mai ein Brandanschlag auf zwei Fahrzeuge der Tafel verübt wurde. Gegen 22 Uhr hatten die Fahrzeuge in der Dönhoffstraße Feuer gefangen. Ein Kühlfahrzeug (Mercedes Vito) brannte völlig aus, ein weiteres Fahrzeug wurde schwer beschädigt. Verletzt wurde bei dem Brandanschlag niemand, der Gesamtschaden aber betrug fast 50 000 Euro.

Wenig später bereits schnappte die Polizei den Täter – einen 24-jährigen Leverkusener, der kurze Zeit vorher erst wegen räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Gestern stand der 24-Jährige wieder vor Gericht. Und bekam erneut eine Bewährungsstrafe.

Dabei machte der Wohnungslose zu Beginn des Prozesses von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch – er wollte nichts sagen. Seine Anwältin drängte auf ein Rechtsgespräch; je nachdem, wie das ausgehe, werde ihr Mandant aussagen. "Haben Sie denn in der Zwischenzeit etwas gezaubert?", fragte Richter Oliver Fröhlich. Die Anwältin hatte. Und präsentierte die Reservierung eines Zimmers für den Angeklagten im Erik-Wickberg-Haus in Köln. "Das ist eine Einrichtung der Heilsarmee für betreutes Wohnen, dort gibt es Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten", erläuterte die Juristin. Man übe dort einen strukturierten Tagesablauf und Lebenswandel, betreut würden die Bewohner durch Sozialarbeiter.

Richter Fröhlich war angetan: "Wenn Sie in dieses Haus gehen", wandte er sich an den Angeklagten, "dann lassen wir uns darauf ein, dass Sie noch einmal Bewährung bekommen. Es muss auf jeden Fall sichergestellt werden, dass Sie die Bevölkerung nicht gefährden – aber es ist besser und produktiver, wenn Sie an Ihrer Persönlichkeit arbeiten, als wenn Sie in Haft sitzen, nachher rauskommen und genau so weitermachen wie bisher."

Zu Gunsten des Angeklagten, der sich selbst als alkoholkrank bezeichnet und bei der letzten Bewährungsstrafe schon zur Auflage hatte, eine Therapie zu machen, rechnete ihm der Richter an, dass der 24-Jährige bei der Tat "mit Sicherheit schon ordentlich betrunken" gewesen sei. Und daher "enthemmt". Anhaltspunkte dafür fand er trotz mehrfachen Wühlens in den Akten nicht. Und auch der Angeklagte selbst schaute etwas erstaunt. "Das können wir getrost voraussetzen", bestärkte sich Richter Fröhlich selbst, dem die Reaktion des Beschuldigten nicht entgangen war.

Am Ende konnten die fünf geladenen Zeugen unverrichteter Dinge wieder nach Hause gehen, Richter, Staatsanwältin und Verteidigerin einigten sich auf eine zweijährige Bewährungsstrafe. Unter der Voraussetzung, dass sich der 24-Jährige in das Heilsarmee-Haus begibt und straffrei bleibt.

(RP)
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