Amtsgericht in Leverkusen Unfallflucht – Verfahren eingestellt

Manfort · Der Angeklagte muss sich aber noch bei einem Zivilprozess verantworten.

Unfallflucht – Amtsgericht Leverkusen stellt Verfahren ein
Foto: Uwe Miserius/UM

Die Anwohner der Glücksburger Straße in Manfort wissen es schon lange: Die Straße ist auf Höhe der Sonderburger Straße sehr eng und unübersichtlich. Ein Unfall vom vergangenen Jahr landete deshalb gleich zwei Mal vor Gericht.

Der Mann, der sich jetzt vor dem Amtsgericht Leverkusen wegen Fahrerflucht verantworten musste, bog am 12. Juni 2018 mit seinem Auto in die Straße ein. Laut Staatsanwaltschaft war der 39-jährige so schnell auf der Straße unterwegs, dass der Fahrer des kreuzenden Autos ausweichen musste und auf einen geparkten Wagen auffuhr. Die Türe des abgestellten Fahrzeugs war so stark beschädigt, dass der Fahrer seine Tür nicht öffnen konnte. Verletzt wurde niemand.

Aber anstatt sich um den Unfall zu kümmern, soll der Angeklagte Fahrerflucht begangen haben. Dem widersprach der Familienvater von zwei Kindern vehement. Er wohne schon seit einigen Jahren in der Gegend und wisse, dass er auf der Glücksburger Straße langsam fahren muss. Die Situation an der Kreuzung sei allen vor Ort bekannt.

Und obwohl er Vorfahrt gehabt habe, wollte er dem Geschädigten, bei dem ein Sachschaden in Höhe von 5000 Euro entstand, Platz machen. Dieser sei allerdings zu schnell gewesen. Dann sei er ausgestiegen und hätte den „jungen Fahrer gefragt, warum er so schnell fährt“. Dieser hätte sich entschuldigt. Da der Angeklagte selbst nicht so gut deutsch spreche, sei er wieder in sein Auto eingestiegen und zu seiner Frau gefahren, damit diese als Dolmetscherin beiseite stehen konnte. Doch als er zurückkam war die Polizei schon da und hätte wegen Fahrerflucht ermittelt. „Eigentlich sollte ich als Zeuge geladen werden, jetzt bin ich der Angeklagte“, sagte er vor Gericht.

Er wundere sich sehr über das Verfahren. Trotz mehrfachen Nachfragens des Richters, ob er denn nicht auf die Idee gekommen sei, dass auch er etwas mit dem Unfall zu tun gehabt hätte, antwortete dieser: „Ich war nicht am Unfall beteiligt und bin ja trotzdem ausgestiegen.“ Wenn sein Auto nicht da gewesen wäre, wäre es auch zu dem Unfall gekommen?, hakte der Richter nach. Schließlich sei der Unfall eine Reaktion auf sein Fahrverhalten gewesen. „Ich kann nicht die Reaktion von anderen abschätzen“, zeigte sich der Angeklagte uneinsichtig.

Weil der Rechtsstreit auch noch vor dem Zivilgericht verhandelt wird, wurde die Strafsache wegen Unfallflucht eingestellt. Beim Zivilprozess muss die Versicherungsfrage geklärt werden. Bislang hat der Geschädigte seinen Schaden von der Versicherung nicht bezahlt bekommen.

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