Leverkusen Tunnel-Initiative zieht Klage gegen A1-Termin zurück
Leverkusen · Die Bürgerinitiative "Rhein-Tunnel Leverkusen" hat am Verwaltungsgericht Köln eine Schlappe einstecken müssen.
Für die Klage gegen den Ablauf des Erörterungstermins zum Planfeststellungsverfahren "A1-Ausbau" erklärte sich das Verwaltungsgericht als unzuständig. Alle Verwaltungsvorgänge zu diesem Projekt unterliegen dem "Beschleunigungsgesetz", musste Initiativ-Vertreter Dr. Norbert Fischer zur Kenntnis nehmen. Damit seien diese Verfahren nur beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angreifbar. Die Bürgerinitiative zog deshalb diese Klage zurück: "Wir erwägen aber, gegen das gesamte Planfeststellungsverfahren zu klagen." Dieses habe zwingend vor dem Bundesverwaltungsgericht zu erfolgen und sei aber erst möglich, wenn der Planfeststellungsbeschluss gefallen sei.
Die Bezirksregierung Köln bestätigte gestern die Entscheidung des Gerichtes. Der nicht öffentliche A1-Erörterungstermin zu Einwänden gegen den Autobahnausbau läuft vom 4. Juli bis zum 8. Juli in der Stadthalle in Köln-Mülheim. Schwierig ist es für zugelassene Teilnehmer, dass die geplante Tagesordnung keine Aufteilung der zwölf Tagesordnungspunkte auf einzelne Wochentage zeigt. Der Stand der Tagesordnung könne allerdings auf Twitter unter "@BezRegEvents" und am Ende eines Erörterungstages auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln und über Twitter unter @BezRegKoeln eingesehen werden.
Bundestagsabgeordneter Karl Lauterbach (SPD) hat gestern seine Kritik an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verschärft: "Der einzige, der die Tunnellösung wirklich verhindert, ist Alexander Dobrindt mit seiner unerfüllbaren Forderung, die Stadt Leverkusen solle die Betriebskosten des Tunnels übernehmen und das Land NRW den Bau bezahlen."