Leverkusen Therapie kann Drogendealer drei Jahre Haft ersparen

Leverkusen · Bereits vorbestrafter Deutsch-Marokkaner (37) wurde rückfällig und half bei Betrieb von Marihuana-Plantage.

Maßregel geht vor Freiheitsstrafe: Nach diesem Grundsatz urteilte gestern das Kölner Landgericht. Danach erhielt der 37-jährige Deutsch-Marokkaner, der beim Betrieb einer Marihuana-Plantage in Stollberg mitgemacht hat, zwar auch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Aber die wird nur greifen, wenn die Therapie gegen seine Drogensucht nicht gelingt oder der Angeklagte sich verweigern würde.

Dabei war er schon auf einem guten Weg, wie sein Verteidiger gestern in seinem Plädoyer deutlich machte. Im Jahr 2009 war er zu einer achtjährigen Haftstrafe wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteil worden, bis zum Jahr 2013 war er deswegen entweder in der Justizvollzugsanstalt oder in der Forensik. Er machte gute Fortschritte, die Ärzte sahen ihn auf dem richtigen Weg, der Mann kam auf Bewährung frei.

2015 der Rückfall: Eine Berufsausbildung wurde zwar erfolgreich abgeschlossen, aber er fand keine Anstellung. Die Idee, sich selbstständig zu machen, faszinierte den Küppersteger zwar, belastete ihn aber so sehr, dass er die Beruhigung mit einem Joint suchte. Schon war er wieder drin in der Welt der Drogen. Er wurde als "Experte" angesprochen, um beim Betreiben einer Marihuana-Plantage in Stollberg zu helfen.

Zugleich wurde eine Revision eines Urteils des Leverkusener Amtsgerichts in das Verfahren einbezogen. Dabei wurde er auf dem Parkplatz Elisenstraße in Küppersteg von der Polizei bei einem Drogendeal überführt. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und zwei Monate für seine "Plantagen-Tat" und ein Jahr und zehn Monate im Berufungsverfahren. Zusammen: drei Jahre. Dem folgte die Strafkammer, wobei sie eben die Therapie voranstellte.

Dabei profitierte der Angeklagte, der schon früh mit "weichen Drogen" in Berührung kam, von seinem umfangreichen Geständnis. Das ermöglichte dem Gericht den Verzicht auf die Anhörung sämtlicher Zeugen. Mit lediglich zwei Verhandlungstagen fand der Prozess seinen Abschluss, obwohl fünf Termine geplant waren. Lediglich der forensische Gutachter gab noch eine Einschätzung.

Der Gutachter stellte dabei eine durchaus gute Prognose, weil der Angeklagte nach seiner Verurteilung 2009 bereits die Basis-Therapie hinter sich habe und man sich nun gut auf ein Verhalten im Fall eines Rückfalls zur Droge fokussieren könne. Die Zeit im Maßregelvollzug wird dann auf die dreijährige Strafe angerechnet. Womöglich kann aber auch die Therapie länger dauern als ein JVA-Aufenthalt.

Nun ist die Staatsanwaltschaft gehalten, den Verurteilten so schnell wie möglich einen Therapieplatz zu vermitteln. Solange befindet sich der Angeklagte in der sogenannten Organisationshaft, was praktisch nichts anderes ist als eine Untersuchungshaft.

(sg-)
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