Prozess in Leverkusen Tatort Bürgerbusch: Geldstrafe für Exhibitionisten

Leverkusen · Als eine Frau (52) im März dieses Jahres mit ihren beiden Hunden durch den Bürgerbusch in Quettingen spazieren ging, fiel ihr ein Mann im Unterholz des Waldes auf. Kurz darauf bemerkt sie, dass sich der Unbekannte selbst befriedigte. Nun wurde gegen den 43-Jährigen vor dem Amtsgericht Leverkusen verhandelt.

 Tatort Bürgerbusch: Die Aussage der Zeugin erschien dem Gericht glaubhafter als die Einlassungen des Angeklagten.

Tatort Bürgerbusch: Die Aussage der Zeugin erschien dem Gericht glaubhafter als die Einlassungen des Angeklagten.

Foto: Anja Wollschlaeger

Dem Mann wurden exhibitionistische Handlungen in zwei Fällen vorgeworfen. Laut Anklageschrift hatte der Beschuldigte sich am 3. März im Wald positioniert. Als er dann Blickkontakt mit der geschädigten Frau hergestellt hatte, habe er sich mit heruntergelassener Hose befriedigt. Den Blickkontakt habe er nicht abgebrochen. Als die Frau den Wald verließ und dabei telefonisch die Polizei informierte, sei er kurz darauf in ihrer Nähe erneut ins Unterholz gegangen – und habe seine Tat wiederholt.

Vor Gericht machte der 43-Jährige keinen Hehl daraus, dass er an jenem Tag im Wald war. Das habe er auch getan, um sexuelle Handlungen an sich zu vollziehen. Sie seien aber nicht auf die Frau ausgerichtet gewesen. „Es war nicht meine Absicht, ihr das zu zeigen“, betonte er. Auch habe es Blickkontakt gegeben. Dieser sei anhaltend gewesen, sodass er den Eindruck gewann, seine Handlungen seien der Frau nicht unangenehm. Den zweiten Vorfall habe es hingegen nicht gegeben.

Die Aussage der Zeugin aber unterschied sich stark von den Ausführungen des Angeklagten. Sie berichtete, dass sie an dem Tag mit ihren Hunden im Bürgerbusch spazieren ging. Als sie die Vierbeiner an einem Bachlauf trinken lassen wollte, habe einer der Hunde geknurrt. Erst dadurch sei ihr der Mann aufgefallen, der rund 30 bis 40 Meter von ihr entfernt gestanden habe. „Im ersten Moment dachte ich, er pinkelt  halt dahin“, berichtete sie vor Gericht.

So habe sie sich von dem Mann wieder abgewandt, sei einige Meter den Bach entlang gelaufen, und bemerkte schließlich, wie der Mann ihr auf gleicher Höhe folgte. Erst da sei ihr klar geworden, dass sich der Mann berührte. „Ich bin richtig wütend geworden“, sagte sie. Sie habe sich unmittelbar angesprochen und beschämt gefühlt.

Den langen Blickkontakt, den der Angeklagte beschrieb, habe es in der Tat so gegeben. Schließlich habe sie den Mann während des Telefonats mit der Polizei beschreiben sollen. Als sie mit einem der Beamten sprach, habe sich der Beschuldigte ihr ein zweites Mal genähert – und sich erneut befriedigt.

Erst als die Polizisten in dem Waldstück eintrafen, habe er von seiner Tat abgelassen. Er wurde kurz darauf auf einem der Waldwege aufgegriffen. Die 52-Jährige konnte die damalige Szenerie gut und detailreich beschreiben. Die Angaben deckten sich mit ihren ersten Aussagen bei der Polizei.

Weshalb sich die beiden Aussagen so grundlegend voneinander unterschieden, konnte der Mann auf Nachfrage des Richters nicht erklären. Der Staatsanwalt glaubte den sachlichen Ausführungen der Zeugin. Er forderte eine Geldstrafe.

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft kam das Amtsgericht nach. Weil der Mann im Mai bereits wegen eines anderen Delikts verurteilt worden war, fasste das Gericht die beiden Strafen  zusammen und verhängte eine Gesamtstrafe von 960 Euro für den arbeitslosen Mann.

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