Landgericht Köln Tankstellen-Räuber wird zu Haftstrafe von vier Jahren verurteilt

Leverkusen · Seine Aussicht am Tag der Tat wirkte aussichtslos. So stellte der Leverkusener (46) seine Situation dar, als er den Entschluss fasste, die Shell-Tankstelle am Willy-Brandt-Ring zu überfallen. Seine Perspektive vor der Straftat: keine Bleibe, kein Geld einschließlich hoher Schulden, kein Job, eine gescheiterte Beziehung und das unbändige Verlangen nach Drogen.

 Ein Leverkusener muss nun wegen schweren Raubs vier Jahre ins Gefängnis.

Ein Leverkusener muss nun wegen schweren Raubs vier Jahre ins Gefängnis.

Foto: dpa/Oliver Berg

Seine damalige Lebensgefährtin hatte ihn gerade aus der Wohnung geschmissen. Zumindest die Frage nach der Unterkunft klärte die 1. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts mit ihrem Urteil auf ihre Art: vier Jahr Haft und die Anordnung einer Drogentherapie. Damit hat der Mann, der am 7. Mai am frühen Morgen seiner früheren Arbeitsstätte einen unerlaubten Besuch abgestattet hatte, nun eine Rundum-Versorgung.

Eine Mitarbeiterin der Tankstelle begann um fünf Uhr ihren Dienst, schaltete die Alarmanlage aus und öffnete die Geschäftsräume. Das wusste der Ex-Mitarbeiter. Zumal er die Frau von der anderen Straßenseite beobachtet hatte. Schnurstracks ging er, wie die Videoüberwachung zeigt, in die Geschäftsträume, überwältige die Frau, fesselte sie mit Kabelbindern und warf ihr einen Pullover über den Kopf. Da er aus seiner früheren Tätigkeit wusste, dass ein Geldbetrag im Hause versteckt war, fand er zielgerichtet den Schlüssel zum Tresor und bemächtigte sich knapp 1000 Euro. Zwölf Stangen Zigaretten ließ er zudem mitgehen. Da die Mitarbeiterin sich befreien konnte, die Polizei alarmierte und mitteilte, den Räuber an der Stimme erkannt zu haben, klackten zwei Stunden nach der Tat die Handschellen.

Bei der Staatsanwaltschaft lagen bereits Akten vor, wonach der Leverkusener im Januar von einer Polizeistreife aufgegriffen wurde, als er gerade von Gräbern eines Friedhofs in Hürth Gegenstände entwendet hatte – zur Finanzierung der Drogensucht. Das war zu einer Zeit, als eine Strafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung noch nicht erledigt war. Die wurde vom Kölner Amtsgericht verhängt. Diese Bewährungsstrafe konnte die Kammer noch nicht in eine Gesamtstrafe einbeziehen, weil die Bewährung noch nicht vom Amtsgericht widerrufen wurde. Dem 46-Jährigen droht eine Verlängerung der Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten.

Die Kammer blieb deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für den Diebstahl auf zwei Jahre und den Tankstellen-Raub auf über fünf Jahre plädiert hatte. Das umfangreiche Geständnis und die verminderte Zurechnungsfähigkeit wegen seiner Drogensucht wertete die Kammer zu seinen Gunsten.

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