Leverkusen Streit um Agfa-Rente

Leverkusen · Weil Agfa vor Jahren für seine Mitarbeiter nicht in die Bayer-Pensionskasse einzahlte und diese später eine Agfa-Nachzahlung nicht akzeptierte, läuft ein Rechtsstreit. Betroffenen könnten bei der Rente 105 Euro pro Monat fehlen.

 Der Fall ist verworren.

Der Fall ist verworren.

Foto: ddp, ddp

Der Fall ist - wie könnte es in Sachen Agfa anders sein - verworren: Ein ehemaliger Mitarbeiter von Agfa, der beim Bundesarbeitsgericht mit seiner Klage auf Weiterbeschäftigung Erfolg hatte, fand sich diese Woche erneut vor dem Arbeitsgericht wieder. Es geht um einen weiteren Streitpunkt im komplexen Insolvenzverfahren von Agfa-Photo (2004/2005), es geht um die Bayer Pensionskasse (Penka).

Weil Agfa-Gevaert wegen des Übergangs des Arbeitsverhältnisses auf die später insolvente Agfa-Photo für die betroffenen Mitarbeiter keine Beiträge mehr in die Penka zahlte, und Agfa-Photo ebensowenig, wurde der Leverkusener nicht mehr als ordentliches Mitglied der Kasse geführt. "Mein Mandant wollte selber einzahlen", sagt Anwalt Harald Kaiser. "Das ging nicht, weil es die Satzung der Penka nicht zulässt.

Der Mitarbeiter hat bei dieser Satzung weder ein Kontroll- noch ein Einsichtsrecht, diese Satzung dürfte rechtlich problembehaftet sein. Da gilt: Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, fliegt der Mitarbeiter raus." Die Penka betont, es seien von beiden Gesellschaften keine Beiträge eingezahlt worden. "Gemäß den Kassenregularien wurden für betroffene Personen außerordentliche Mitgliedschaften in der Bayer-Pensionskasse begründet.

Dies kann nicht rückgängig gemacht werden, da die Regularien der Bayer-Pensionskasse eine Entrichtung von Beiträgen für die Zeit der außerordentlichen Mitgliedschaft nicht vorsehen." 2009 leistete Agfa-Gevaert Nachzahlungen an die Penka, für den Kläger und seine ehemaligen Agfa-Kollegen, die damals wieder eingestellt werden mussten.

Doch die Penka nahm das Geld nicht an: Eine rückwirkende Zahlung sei nicht möglich. Bedeutet: Dem Kläger und den übrigen Betroffenen fehlen 105 Euro Rente pro Monat. "Bis ans Lebensende kommt da eine Summe von mehreren zehntausend Euro zusammen", rechnete ein Prozessbeobachter vor. Doch wer muss die bezahlen? Darum ging es nun in dem Musterverfahren vor Gericht. Die Klägerseite meint, Agfa habe nachgezahlt, die Penka müsse dies anerkennen und zahlen. Die Penka beruft sich auf ihre Satzung.

Das Gericht lehnte die Klage ab. Thomas Maercks, Direktor des Arbeitsgerichts Solingen, bereitete die Penka-Satzung offenbar Bauchschmerzen im Zusammenspiel damit, dass der Kläger bereits Altersrente bezog, als die Agfa an die Penka nachzahlen wollte. Somit sei er kein ordentliches Mitglied der Penka mehr gewesen und hätte nicht mehr einzahlen können. Gleichwohl aber "kann der Arbeitnehmer hier nicht der sein, der hinten runterfällt", sagte Maercks.

Heißt: Wenn die Penka nicht zahlen muss, muss Agfa eine Firmenrente ausbezahlen. Anwalt Kaiser geht davon aus, dass - falls es in der noch ausstehenden Urteilsbegründung heißt, dass die Penka nicht zahlen muss - Agfa in Berufung gehen wird. So etwas vermutete wohl auch Richter Maercks, als er in der Sitzung anmerkte: "Ich gehe davon aus, dass ich nicht die letzte Instanz bin, durch die der Fall läuft."

(RP)
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