Leichlingen Stille Nacht dank Gema?

Leichlingen · Jetzt laufen sie also parallel, das "Bergische Dorf" Opladen und der Wiesdorfer Christkindchen-Markt. Doch in diesem Jahr müssen sich die Veranstalter von Weihnachtsmärkten landauf landab zu all der gewohnten Arbeit noch einem Problemfeld widmen, das ihnen der Bundesgerichtshof beschert hat. Die Richter hatten verfügt, dass die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" (GEMA) Vergütungen für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen wie eben Weihnachtsmärkten nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen darf. Bisher durfte dies nur für die beschallten Bereiche geschehen.

Für Opladen hätte das Siegfried Kuhl zufolge bedeutet, "dass wir rund 10 000 Euro Mehrkosten stemmen müssten, wenn wir alles so machen würden wie bisher." Stille Nacht dank Gema? So weit lässt es der Vorsitzende der Aktionsgemeinschaft Opladen nicht kommen: "Wir reduzieren die Kosten, indem wir unter anderem mehr Traditionals spielen", sagt Kuhl – denn für die ist keine GEMA-Gebühr fällig. Auf Musik von der Bühne und rund um die Stände müsse jedenfalls nicht verzichtet werden.

Axel Kaechele, Veranstalter des Wiesdorfer Christkindchen-Marktes, sieht sein Konzept ebenfalls GEMA-sicher: "Wir sind nicht so sehr betroffen, weil wir keine durchgehende Beschallung haben", sagt er. Rund um die drei großen Glühweinstände mit Musik stünden jeweils unterschiedliche Stile im Mittelpunkt, für deren Präsentation der Anbieter zahle. Und Live Musik seien so genannte Walking Acts. Auch in Wiesdorf, versichert Kaechele, sorgt die GEMA nicht für Stille Nacht.

(RP)
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