Ärger in Manfort Stadt sieht keine Gründe für Absage von Moscheebau

Manfort · CDU und FDP wollen das Thema neu diskutieren. Die Stadt teilte am Mittwoch mit, der Bauantrag sei 2018 mit Wissen der Fraktionen genehmigt worden.

 Auf diesem Gelände an der Poststraße soll eine Moschee gebaut werden.

Auf diesem Gelände an der Poststraße soll eine Moschee gebaut werden.

Foto: Uwe Miserius

Das Thema Moscheebau in Manfort beschäftigt Stadt und Politik. Nach der CDU verlangt auch die FDP Aufklärung von der Verwaltung, was genau auf dem Baugelände an der Poststraße in Manfort geplant ist und wieweit sich diese Pläne noch mit dem Ratsbeschluss von 2014 decken. Wie berichtet, ist auf der Facebook-Seite des Maghariba-Vereins Leverkusen ein Video zu sehen, wie die Moschee aussehen soll. 2014, als die Stadt den Kaufvertrag mit dem Marokkanischen Eltern- und Jugendverein über das Grundstück abgeschlossen hat, war von einem Zweckbau für ein Gemeindezentrum die Rede. Inzwischen hat sich der Verein in Maghariba umbenannt. Auf dem Video sind eine Kuppel und ein Minarett, im Vordergrund eine komplett verschleierte Frau zu sehen.

Die Stadt veröffentlichte am Mittwoch eine Mitteilung über das Bauvorhaben. Darin schreibt Oberbürgermeister Uwe Richrath, dass die Stadt am 18. Januar 2018 dem Marokkanischen  Eltern- und Jugendverein die Baugenehmigung für ein Gemeindezentrum inklusive Kuppel und Minarett erteilt hat. Nach Einschätzung der Verwaltung seien „der Bau einer Kuppel sowie eines Minaretts auf Basis des geschlossenen Kaufvertrages sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich zulässig“.

Bereits im August 2016 habe der Architekt des Vereins den Bauantrag eingereicht. Diese Unterlagen wichen von ursprünglichen und beurkundeten Baukonzept ab, denn der Bauantrag enthielt den Bau einer Kuppel und eines Minaretts. Daraufhin gab es Gespräche zwischen dem Architekten, Mitgliedern des Vereins, Oberbürgermeister Richrath und Stadtkämmerer Frank Stein.

Dabei wurde festgestellt, dass ein Gebäudeteil als Gemeindezentrum (Hauptnutzung) und ein Teil als Gebetsraum genutzt werden. Die Gebetsräume seien untergeordnet zu betrachten. Aufgrund der achteckigen Form eines Gebäudeteils sei eine weitere Belichtung erforderlich. Diese Verglasung werde durch die Kuppel sichergestellt. Das Minarett sei lediglich ein architektonischer Bauteil. Der Umfang sei derart gering, dass ein Gebetsruf des Muezzins nicht möglich sein wird. Die Stadt weist darauf hin, dass dem Kaufvertrag von 2014 lediglich ein Bebauungsentwurf beigefügt wurde, der kein abgeschlossenes Bebauungskonzept darstelle. Der Vertrag schließe Kuppel und Minarett nicht ausdrücklich aus. Daher soll seitens der Stadt vom Rücktrittsrecht kein Gebrauch gemacht werden.

Am 24. April 2017 habe es ein Gespräch mit den baupolitischen Sprechern der Fraktionen und der Fachverwaltung gegeben, in denen die Pläne vorgestellt wurden. Damals habe sich eine Mehrheit gegen einen Rücktritt vom Kaufvertag ausgesprochen. Der Vertreter von Opladen Plus bat um Prüfung, ob eine Anfechtung des Vertrags aussichtlos sei. In einem dezernatsinternen Gespräch am 11. Mai 2017 teilte Kämmerer Frank Stein mit, dass keine Möglichkeit bestehe, aufgrund der Kuppel und des Minaretts vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Die CDU hatte am Montag Akteneinsicht beantragt, beim Kreisparteitag stellte die Junge Union zudem einen Antrag zur Prüfung und Verhinderung des Baus einer Moschee in der Poststraße. Begründung: Die CDU unterstütze mit dem Ratsbeschluss von 2014 den Bau eines offenen Gemeindezentrums der Marokkanischen Gemeinde. Änderungen der Pläne in den Bau einer Moschee seien nicht vom bisherigen Ratsbeschluss gedeckt. Diese müssten also erneut vom Rat beschlossen werden. Auch die FDP möchte das Thema erneut diskutieren. Es soll im Bürger- und Umweltausschuss sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen auf die Tagesordnung gesetzt werden.

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