Leverkusen Stadt: Kein einziger Rechtsstreit wegen Kita-Plätzen

Leverkusen · Allen deutlichen Veränderungen und der Kritik zum Trotz, die das 2008 eingeführte Kinderbildungsgesetz (Kibiz) auch für Leverkusen mit sich gebracht hat: Die Stadt ist bisher nicht unzufrieden mit der Umsetzung der Richtlinie. Man habe noch keinen Fall erlebt, dass Eltern im Zuge der Kitaplatz-Vergabe tatsächlich vor Gericht gezogen seien, betonten Jugenddezernent Marc Adomat, Fachbereichsleiterin Angela Hillen und ihr Stellvertreter Wolfgang Mark übereinstimmend.

Die drei standen gestern für ein Bündel von Fragen rund um Kibiz und dessen gerade verabschiedeter Novelle Rede und Antwort:

Angebot und Nachfrage Zehn zusätzliche Kindertagesstätten hat die Stadt mit Hilfe der Wohnungsgesellschaft Leverkusen (WGL) bauen lassen und angemietet. "Wir können heute im Prinzip allen Bewerbern wohnortnah einen Kita-Platz anbieten", sagt Mark, "wenn auch nicht immer in der Wunsch-Kita".

Beiträge Eltern von Kindern bis zwei Jahre zahlen für 35 Stunden Betreuung in der Woche je nach Einkommen bis zu 487 Euro an monatlichem Beitrag. Für Eltern von Zwei-bis Dreijährigen reduziert sich der Beitrag in der vergleichbaren Kategorie auf 304 Euro im Monat. Bei Dreijährigen und Älteren werden bis zu 208 Euro fällig. "Wir wissen, dass wir vergleichsweise teuer sind", sagt Adomat. Aber Leverkusens finanzielle Verhältnisse seien nun mal nicht so rosig, wie die Düsseldorfs. Die Landeshauptstadt erhebt gar keine Elternbeiträge.

Zeitverträge Das Problem besteht noch immer. Für ein- und zweijährige Kinder bekommen die Eltern oft nur Zeitverträge für die Kitas. Die Folge: Werden die Kinder drei Jahre alt, kommt es vor, dass die Kleinen zwangsweise an eine andere Einrichtung verwiesen werden. Dieser Fall tritt ein, wenn nicht genügend ältere Kinder die Einrichtung beispielsweise zum Wechsel in die Grundschule verlassen, also die Gruppen der Drei- bis Sechsjährigen deshalb nicht genügend Kapazität für Nachrücker bieten. "Wir sind schon dazu übergegangen, im Laufe eines Jahres etwa durch Umzug frei werdende Plätze nicht sofort wieder zu besetzen", sagt Angela Hillen. Sie sollen dann für Kinder reserviert sein, die die Drei-Jahres-Grenze durchbrechen. Dennoch müssen einige die Kita wechseln, "aber immer möglichst wohnortnah", versichert Mark. Sprachförderung Sie ist künftig nicht mehr bei externen Prüfern angesiedelt, sondern Sache der Kita-Kräfte. Sie sollen die Kinder beobachten und deren Sprachentwicklung dokumentieren. "Ganz klar eine zusätzliche Belastung", sagt Adomat. Erzieher nähmen immer mehr Aufgaben war, würden dafür aber vergleichsweise schlecht entlohnt.

Zuschüsse Im Rahmen der Kibiz-Novelle gibt das Land den Kitas zusätzlich 55 Millionen Euro. Mit Hilfe dieser "Verfügungspauschale" soll das Kita-Personal entlastet werden. Nur: Neue Leute einstellen lassen sich damit nicht. Der Markt an Fachkräften ist quasi leer gefegt.

Dokumentationspflichten Sie führen zu immer mehr Bürokratie, sagt Wolfgang Mark. Die Belastung der Erzieherinnen werde durch die Arbeitsverdichtung der Kibiz-Novelle noch einmal verschärft.

(RP)
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