Prozess gegen Junior-Clanchef Staatsanwältin: sieben Jahre und sechs Monate für „Don Mikel“

Leverkusen/Köln · Staatsanwalt beantragt über siebeneinhalb Jahre

 Gleich mehrere Luxusautos wurden bei einer Razzia sichergestellt.

Gleich mehrere Luxusautos wurden bei einer Razzia sichergestellt.

Foto: RP

Der Hauptangeklagte Michael G. hat nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft eine Vorstellung, was an Strafe auf ihn zukommen wird. Sieben Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug sieht die Anklagebehörde für den 43-Jährigen als angemessen an. Der Vorwurf: Betrug und Geldwäsche.

Im Don-Mikel-Prozess gegen den Leverkusener Junior-Clanchef führte die Staatsanwältin aus, dass Michael G. ein Frechener Ehepaar um mehr als 900.000 Euro betrogen hat. Zudem soll der Angeklagte, der derzeit eine Strafe aus einer Verurteilung von November 2018 absitzt, bei Immobiliengeschäften Geld aus Straftaten gewaschen und sich teure Luxusautos gekauft haben. Dazu hieß es im Schlusswort der Kläger, dass vier Eigentumswohnungen und das Haus an der Küppersteger Straße eingezogen werden sollen. Zudem sollen Michael G. drei Autos weggenommen werden. Bei der Razzia im März 2018 nahm die Polizei fünf Fahrzeuge auf den Haken. Da davon zwei über einen Strohmann, einen 55-jährigen Handwerker aus Monheim, als Leasing-Fahrzeuge gemietet waren, hätte die Behörde darauf keinen Zugriff. Bei zwei Autos – ein Porsche und ein Mercedes – ist klar, woher das Geld für den Kauf kommt. Den Rolls Royce will die Staatsanwaltschaft als „Tatwerkzeug“ konfisziert wissen, weil damit Fahrten mit dem Senioren-Ehepaar gemacht wurden, um bei den Betrügereien einen anderen wirtschaftlichen Hintergrund vorzutäuschen. Drei zur Beschlagnahme anstehenden Wohnungen in Leverkusen und eine in Neuss hatte „Don Mikel“ für seinen Sohn (22) finanziert. Auch der bei einem Berliner Autohaus gekaufte Porsche wurde vom Vater bezahlt.

Ein ehemaliges Geschäftslokal in Bürrig hat Michael G. in eine 200 Quadratmeter große Luxuswohnung umbauen lassen. Geschätzte Kosten laut Gutachter: rund 750.000 Euro. Der Umbau wurde vorgenommen zu einer Zeit, da das Haus noch nicht einmal von einem Bekannten der Familie, einen 55-jährigen Immobilienunternehmer aus Bergisch Gladbach, gekauft war. Michael G. hatte da schon über höhere Beträge verfügt, die nicht aus dem Betrug an dem Ehepaar stammen können.

Für die Mitangeklagten hält der Ankläger diese Strafen für angemessen: Handwerker – ein Jahr und neun Monate, Unternehmer – drei Jahre und drei Monate, für Michael G.s Sohn zwei Jahre. Diese Strafen sollen zur Bewährung ausgesetzt werden oder sind teils durch die Untersuchungshaft erledigt.

Am 20. November folgen die Plädoyers der Verteidigung, eventuell wird an diesem Tag (spätestens am 22. November) das Urteil verkündet.

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