Leverkusen Sorge um die Bürgerhäuser

Leverkusen · Das Opladener Freilichtmuseum bekommt Lücken. Ein Konzept zum Erhalt gibt es nicht.

 Noch gibt es an der Kölner Straße viele alte Bürgerhäuser mit sehr ansehnlichen Fassaden. Sie prägen das Stadtbild. Doch wie lange noch? Beispiele wie das leerstehende und inzwischen unter Denkmalschutz gestellte Haus Nr. 107 (unten Mitte) zeigen den Handlungsbedarf.

Noch gibt es an der Kölner Straße viele alte Bürgerhäuser mit sehr ansehnlichen Fassaden. Sie prägen das Stadtbild. Doch wie lange noch? Beispiele wie das leerstehende und inzwischen unter Denkmalschutz gestellte Haus Nr. 107 (unten Mitte) zeigen den Handlungsbedarf.

Foto: Bernd Bussang

Die Kölner Straße ist und bleibt das Aushängeschild Opladens und prägt den Charakter des Stadtteils. Doch befindet sie sich im Wandel. Die Zahl der alten Bürgerhäuser mit ihren schmucken Fassaden wird geringer, an ihre Stelle treten Neubauten. Auch haben offenbar längst nicht alle Eigentümer alter Häuser die Mittel oder das Engagement, ihre Gebäude in Schuss zu halten. Wie kann der historische Charakter der Straße erhalten bleiben? Dazu haben die Linken jetzt eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt und Antwort erhalten.

Wie kann charakteristische Erscheinungsbild der Kölner Straße geschützt werden?

Leverkusen: Sorge um die Bürgerhäuser
Foto: Bernd Bussang

Das Stadtteilentwicklungskonzept für Opladen sieht keine besonderen Hof- oder Fassadenprogramme für Privateigentümer vor, sagt die Verwaltung. Das Denkmalschutzgesetz regelt, inwiefern Gebäude Denkmalwert besitzen. Das Erscheinungsbild der Kölner Straße als historischer Straßenzug erfüllt nicht diese strengen Kriterien des Denkmalwertes. Gegebenenfalls besitzen Einzelobjekte der Kölner Straße Denkmalwert.

Welche Fortschritte machen die Bemühungen, das Haus Kölner Straße 107 unter Denkmalschutz zu stellen?

Leverkusen: Sorge um die Bürgerhäuser
Foto: Bernd Bussang

Das Wohn- und Geschäftshaus in neugotischen Formen aus dem Jahre 1906 wurde am 1. Dezember 2016 in die Denkmalliste der Stadt eingetragen. Zurzeit ist eine Klage des Eigentümers gegen diesen Schritt beim Verwaltungsgericht Köln anhängig. Die Klage hat aber keine aufschiebende Wirkung. Bei der Nutzung des leerstehenden Gebäudes hat die Verwaltung derzeit keine ordnungspolitische Handhabe, solange die Gebäudehülle nicht nachhaltig geschädigt wird, etwa durch Feuchtigkeit.

Die Verwaltung stellt eine "kurzfristige Kontaktaufnahme des Stadtteilmanagements mit dem Eigentümer zur Beratung der geplanten Zentrumsentwicklung Opladens" in Aussicht. Eine Nutzung des Gebäudes könne "denkmalrechtlich nicht erzwungen werden".

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Foto: Bernd Bussang

Was kann die Stadt ändern, um Investoren, die am Erhalt der Altbausubstanz interessiert sind, in ihrem Vorhaben besser zu unterstützen?

Es ist geplant, einen Quartiersarchitekten für Teile des Stadtteilentwicklungskonzeptes Opladen zu installieren, der eine Beratungsfunktion für Eigentümer und mögliche Investoren ausfüllen soll. Mit einer solchen Einrichtung ist nach Ausschreibung und Vergabe erst ab Frühjahr 2018 zu rechnen. Ansprechpartner für Eigentümer und mögliche Investoren ist das Stadtteilmanagement. Die Untere Denkmalbehörde ist für die Anwendung des Denkmalschutzgesetzes ausschließlich bei Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmälern zuständig. In ihren Zuständigkeitsbereich falle aber nicht die bauliche Sicherung oder Aktivierung sogenannter erhaltenswerter, nicht denkmalgeschützter Bausubstanz, stellt die Verwaltung klar.

(bu)
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