Leverkusen So lassen sich Abofallen auf dem Smartphone vermeiden

Leverkusen · Werbung auf dem Smartphone ist ein ständiger Begleiter. Einmal unbedacht getippt, schon haben sich Nutzer ein teures Abo eingehandelt. Was die Risiken beim Onlineshopping im Internet sind, das sind die Abofallen beim Smartphone. "Die Probleme bleiben der Renner in der Verbraucherzentrale Leverkusen", betont Beratungsstellenleiter Bernhard Pilch und berichtet, viele Verbraucher würden sich melden, weil sie sich wunderten, warum ihre Mobilfunkrechnung am Monatsende so hoch ausfalle. Pilch kennt den Grund: "In den meisten Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners, um in einer Abofalle zu landen."

Und das, obwohl ein Vertrag eigentlich erst wirksam wird, wenn sich Nutzer per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichten. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein entsprechender Hinweis gut lesbar mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder "kaufen" beschriftet sein muss. Dennoch sind sogar Fälle bekannt, bei denen Nutzer ohne etwas anzutippen, auf unbekannte Seiten umgeleitet wurden.

In der Regel funktioniert die Abofalle so, dass - sobald Handynutzer eine Internetseite öffnen - die Mobilfunknummer im Hintergrund identifiziert und die Zahlungsinformation an den Mobilfunkanbieter gesendet wird. Das Problem: Die Abo-Betreiber - Drittanbieter - sind meist nicht zu erkennen. Auch auf der Monatsrechnung findet man oft nicht den Namen und den Betreiber der Firma, die das Geld verlangt. Die Rechnung erscheint als Bestandteil der normalen Telefonrechnung des eigenen Mobilfunkunternehmens.

"Schutz bietet eine Drittanbietersperre, die jeder Mobilfunkanbieter auf Verlangen des Kunden auch ohne Abo einrichten muss", sagt Pilch. Mit einer solchen Sperre kann die Mobilfunknummer weder identifiziert noch von unerwünschten und kostenpflichtigen Diensten abgerechnet werden. Aktuell kämpfen die Verbraucherschützer darum, dass die Sperre bereits ab Werk eingerichtet wird.

Info Wer auf eine der Maschen reingefallen ist, sollte die Rechnung beim Abo-Betreiber oder beim Mobilfunkanbieter beanstanden und den Betrag zurückfordern. Dabei helfen Musterbriefe und die Berater der Verbraucherzentrale, Dönhoffstr. 27, 0214-31491201, leverkusen@verbraucherzentrale.de

(RP)
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