Leverkusen Sexuelle Nötigung: Bewährungsstrafe für 33-Jährigen

Leverkusen · Der Mann hatte eine 20-Jährige nach einem gemeinsamen Drogenkonsum in seiner Wohnung sexuell belästigt.

Zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 300 Euro Schmerzensgeld verurteilte das Amtsgericht Leverkusen einen 33-Jährigen, dem sexuelle Nötigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Freiheitsberaubung vorgeworfen worden war. Der Mann, der in einem Monat heiraten möchte, soll eine 20-Jährige am 14. Februar um 2.30 Uhr zu sexuellem Kontakt gezwungen haben.

Laut Staatsanwaltschaft kannten sich die beiden flüchtig und trafen sich an dem Abend zufällig auf der Bahnhofsstraße. Der Mann soll die Frau überredet haben, mit in seine Wohnung zu kommen, um dort gemeinsam Drogen zu nehmen. Da sie bereits in der Vergangenheit in seiner Wohnung war, ließ sie sich darauf ein.

Nachdem sie gemeinsam Cannabis und Amphetamine zu sich genommen hatten, wollte die 20-Jährige nach Hause. Doch der Angeklagte zog sie auf sein Bett, hielt ihre Hände fest und versuchte dabei, sie auf den Mund zu küssen und - wie die Frau berichtete - "seinen unteren Teil des Körpers auf meinem Unterleib zu reiben". Als sie fliehen wollte, rannte er ihr hinterher und hielt sie fest. Erst, als sie ihn überreden konnte, alleine auf Toilette zu gehen, rief sie die Polizei. Denn sie hatte zwei Handys dabei, gab ihm als Sicherheit nur ein Mobiltelefon. Mit dem anderen rief sie den Notruf und eine Freundin an. Es gelang ihr anschließend, die Wohnung zu verlassen. Kurz darauf nahm die Polizei den Mann fest.

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben gelernter Schneider und Mechaniker ist, momentan allerdings in einem Bistro in der Opladener Fußgängerzone arbeitet, bestreitet die Tat. Zum einen habe die Frau die Drogen selbst mitgebracht. Zum anderen sei die 20-Jährige an diesem Abend hysterisch und aufgebracht gewesen, habe ständig telefoniert und sich mit jemanden gestritten. Weil er befürchtete, die Nachbarn zu wecken, habe er sie gebeten zu gehen. Kurze Zeit später habe ihn die Polizei ohne Angaben von Gründen verhaftet.

Erst nachdem die Frau ausgesagt hatte, gab er seine Schuld zu. Die Staatsanwaltschaft forderte 15 Monate auf Bewährung plus 80 Stunden gemeinnützige Arbeit und 300 Euro Schmerzensgeld. Die Verteidigung plädierte auf einen minderschweren Fall und somit auf eine neun monatige Bewährungsstrafe.

(hawk)
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