Leverkusen Serieneinbrecher will kein Taschendieb sein

Leverkusen · Gleich 33 Mal stellte Ansgar Meinberg, Vorsitzender Richter der 22. Großen Strafkammer, diese Fragen: Können Sie sich erinnern? Wie sind Sie eingebrochen? Was war die Beute? Was haben Sie damit gemacht? Am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen 50-jährigen Serben vor dem Kölner Landgericht wurden die einzelnen Fallakten besprochen.

Damit wollte sich die Kammer ein Bild vom Vorgehen bei den 28 Einbrüchen, die Beteiligung an drei Taschendiebstählen und die Beteiligung an Kreditkartenbetrügereien machen. Zwar konnte sich der Angeklagte mehr oder weniger an Einzelheiten der 28 Wohnungseinbrüche erinnern - fast weitestgehend in seinem eigenen und damit bekannten Wohnumfeld begangen. Doch an den Taschendiebstählen, zusammen mit der Exfrau seines Sohnes und eines anderen Sohnes, wollte er nicht beteiligt gewesen sein. Ob das wirklich stimmt, muss die weitere Beweisaufnahme noch ergeben.

An die meisten seiner Einbrüche bzw. Einbruchversuche, die er bis auf zwei Fälle im Zeitraum März 2015 bis zur Verhaftung im Juli 2016 alleine vorgenommen haben will, kann er sich erinnern. Ob es ein noch nicht geschmückter Tannenbaum war, eine auffallende Figur im Wohnzimmer, eine Kinderrutsche im Garten, ein besonderer Balkon, ein Sparschwein oder eine Geldkassette - das waren Einzelheiten, die der 50-Jährige wiedererkannt haben will.

Im Einzelfall wusste er auch noch, wie er in die Gebäude bzw. Wohnungen kam, meistens nämlich durch Aufhebeln von Fenstern mittels eines gewöhnlichen Schraubenziehers, der wohl zu seinen ständigen Begleitern gehörte. Wenn das nicht ausreichte, musste auch schon einmal ein Stein herhalten, mit dem die Fensterscheibe eingeschlagen wurde. Da die Polizei auch weitere DNA-Spuren an den Einbruchorten fand, die sie bislang noch nicht zuordnen konnte, bleibt auch die "Ein-Mann-Version" zweifelhaft.

Die Taten - beim 28. nachgewiesenen Fall schlug eine Alarmanlage an, die Polizei wurde informiert - hatte er jedenfalls einen Kumpel dabei. Auch auf Fotos bei einem anderen Einbruch ist eine zweite Person zu erkennen. Auf der Flucht vor seiner Festnahme verletzte sich der notorische Einbrecher die Hand an der Spitze eines Gartenzauns.

Gewohnt hat er in jener Zeit in der Wohnung seines Sohnes. Die Wohnkosten wurden vom Amt übernommen, obwohl sein Sohn als offizieller Mieter wegen einer anderen Straftat als eigene Adresse die Justizvollzugsanstalt angeben musste.

Die Beute - meistens wertvoller Schmuck - "vertickte" er nach eigenen Angaben Hehlern, die er in Spielautomatensalons in Leverkusen und Köln traf. Dort verspielte er meist auch gleich den größten Teil des Geldes. In seinen zum Teil sehr widersprüchlichen Angaben behaupte der Angeklagte, vieles von dem Diebesgut, das die Geschädigten in ihren Strafanzeigen angaben, gar nicht mitgenommen zu haben. Von zahlreichen - zum Teil auch höheren Geldbeträgen - habe er keine Kenntnis. Was im Umkehrschluss nur bedeuten kann, dass alle diese Ausgeraubten falsche Angaben gemacht hätten. Das wiederum erschien der Staatsanwältin so unglaublich, dass sie das "Geständnis" des Angeklagten am liebsten abbrechen wollte.

(sg-)
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