Leverkusen Security-Mitarbeiter soll Gast bewusstlos geschlagen haben

Leverkusen · Vor eineinhalb Jahren kursierte die Meldung von einem Sicherheitsmann der Deutschen Bahn, der einen Betrunkenen bewusstlos geschlagen haben soll. Jetzt kam es zum Prozess vor dem Leverkusener Amtsgericht.

Laut zwei Zeugen soll der Angeklagte mit drei weiteren Security-Mitarbeitern an einem Samstagabend im Januar 2017 in Leverkusen-Mitte einen Zug der Linie S 6 betreten haben. Ein Fahrgast sei auffällig gewesen, hätte seine weibliche Begleitung "lautstark angemacht", wie die erste Zeugin berichtet. Danach soll der arbeitslose Düsseldorfer die Security-Mitarbeiter beleidigt haben. Nachdem er provozierend die Füße auf einen Sitz legt und einen der Mitarbeiter vulgär beleidigt habe, hätte man ihn aufgefordert, den Zug zu verlassen. "Ich war eigentlich froh, dass die Security da war", betonte die Zeugin.

Dann eskalierte die Situation. Kurz vor der Haltestelle "Chempark" beleidigte der stark angetrunkene Fahrgast erneut einen Sicherheitsmann. Dieser soll den Kopf des Geschädigten mit einem schnellen Griff so stark an die Scheibe der Zugtür geschlagen haben, dass dieser bewusstlos zusammensackte. "Dann wollten die Mitarbeiter den jungen Mann einfach auf dem Bahnsteig ablegen und weiterfahren. Da musste ich eingreifen", sagte die Frau aus. Deshalb habe sie sich zwischen die Türe gestellt, um die Weiterfahrt zu verhindern, und die Polizei gerufen. Ein weiterer Zeuge bestätigte den Vorgang.

Die Sicherheitsmänner bestreiten den Vorfall in dieser Art. Der Geschädigte sei maximal aggressiv gewesen, hätte ihnen gedroht und wild in seinen Taschen gewühlt. Einer der Security-Leute beobachtete, wie der Angeklagte den Geschädigten am Arm packen wollte. In seiner Abwehrhaltung hätte dieser im angetrunkenen Zustand den Halt verloren und sei von allein gegen die Tür geprallt. Der Angeklagte äußerte sich noch nicht. Da der Geschädigte zugab, dass er den Angeklagten heftig beleidigt habe, wollte der Verteidiger, dass sich beide entschuldigen und so die weitere Strafverfolgung abwenden. Der Richter sah das anders.

Zwei Zeugen kamen nicht. Ein Polizist, der damals die Zeugen vernahm, war im Urlaub. Die Bekannte des Geschädigten blieb unentschuldigt fern und erhielt ein Bußgeld von 150 Euro. Der Verteidiger beantragte ein Sachverständiger-Gutachten, da ein Sicherheitsmann aussagte, dass die Zeugin den Vorfall von ihrem Sitz nicht genau sehen konnte. Fortsetzung im Juli.

(hawk)
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