Leverkusen Schoofs muss sich erneut küren lassen

Leverkusen · Die Bürgerliste beendet eventuelles karnevalistisches Treiben in diesem Jahr direkt nach Rosenmontag – um am Veilchendienstag, 24. Februar, einen fast fatalen Formfehler aus der Welt zu schaffen. Die Bürgerlisten-Kandidaten für die Kommunalwahl (wahrscheinlich im Juni) müssen nochmal gewählt werden. Dieses Mal im gesetzlich vorgeschriebenen geheimen Wahlgang. Auf den hatte Bürgerlisten-Ratsherr Michael Quatz bei der ersten Wahlversammlung der Bürgerliste verzichtet, "weil es keinen Gegenkandidaten und auch sonst keine Einwände gegeben hat", wie Bürgerlistenchef Erhard Schoofs auf RP-Anfrage sagte. Er war beim Handzeichen-Wahlgang auf der Mitgliederversammlung am 13. Januar zum Oberbürgermeister-Kandidaten gekürt worden.

Er habe noch an dem Abend überlegt, ob das so seine Richtigkeit habe, sagte Ex-Genosse Schoofs. Dabei hätten er und sein Wahlleiter Quatz es schnell erkennen können: Die Formblätter der Stadt weisen auf die geheime Wahl hin. Auf der "eidesstattlichen Erklärung", aufder zwei Zeugen die ordnungsgemäße Wahl bescheinigen müssten, stehe der Hinweis auf das gesetzlich vorgeschriebene Wahlverfahren, sagte ein Vertreter des städtischen Wahlamtes. Er habe es erst nicht geglaubt, als er die Berichte über die Versammlung und die öffentliche Kandidatenkür in der Zeitung gelesen habe.

So etwas habe es aber anderswo schon gegeben. Bei einer Kandidatenaufstellung im Erftkreis für die Landtagswahl 2005 etwa. Die städtischen Wahlexperten haben sich dann an die Bürgerliste gewandt, um sie über das Verfahren aufzuklären. Dabei hatten offensichtlich viele politischen Gegner der Bürgerliste gehofft, dass der Fehler erst so spät auffallen werde, dass die Bürgerliste ihn nicht mehr heilen könnte und deshalb von der Wahl ausgeschlossen wäre.

Kein Kavaliersdelikt

Für ein ehemaliges Bürgerlisten-Mitglied sorgt der Vorgang keineswegs für Erstaunen: Es sei Usus bei der Bürgerliste nur dann geheim zu wählen, wenn es jemand beantrage. "Ab das traut sich bei Schoofs niemand", berichtete der Ex-Bürgerlistler. Ein Kavaliersdelikt ist das falsche Unterschreiben einer eidesstattlichen Erklärung nicht. Bis zu drei Jahre Haft stehen dafür im Strafgesetzbuch. Selbst wenn die Bürgerliste schon bei der vergangenen Kommunalwahl gegen Gesetze verstoßen hätte, wie der Ex-Bürgerlistenvertreter hoffte, wäre nichts mehr zu machen. Die eidesstattliche Versicherung wurde am 23. November 2003 unterschrieben. Die Angelegenheit wäre verjährt. Und auch wenn nicht: "Die Kommunalwahl 2004 ist gültig, weil niemand Widerspruch erhoben hat", sagte Leverkusens Wahlleiter Rainer Häusler. Allein deshalb sitzt keiner der damals gewählten Bürgerlistenleute illegal im Stadtrat. Häusler weiter: "Wir haben uns die Unterlagen angesehen. Wir haben keinen Grund, die Richtigkeit anzuzweifeln."

Schoofs erklärte, es habe keine Verstöße gegeben. Es sei alles geheim gelaufen. "Da haben wir noch die Abstimmzettelchen, abgeheftet beim Protokoll der Versammlung."

Der "kleine Fehler" (Schoofs) bei der jetzigen Kandidatenaufstellung wird am Veilchendienstag behoben. Die Auszählung der Wahlzettel soll schnell vonstatten gehen, nicht nur aus politischen Gründen, sondern auch aus menschlichen. "Am Aschermittwoch wollen wir Fisch essen gehen", plauderte Schoofs.

(RP)
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