Amtsgericht Leverkusen Schäferhund beißt Katze tot – Freispruch für Halter

Küppersteg · Der Vorwurf, der 72-Jährige habe die Katze selbst getötet, ließ sich beim Prozess vor dem Amtsgericht nicht halten.

Schäferhund beißt Katze tot – Freispruch für Halter
Foto: Ralph Matzerath

Im April vergangenen Jahres kam es in Küppersteg in der Nähe vom Wildpark Reuschenberg zu einem emotionalen Vorfall. Ein Hundebesitzer soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft eine Katze auf offener Straße so stark misshandelt haben, dass diese noch am selben Tag verstarb. Aufgrund dieser „Sachbeschädigung“, wie im juristischen Fachjargon Haustiere bezeichnet werden, sollte dem 72-jährige Mann nun der Prozess gemacht werden.

Dieser zeigte sich kooperativ und erzählte die Sachlage aus seiner Perspektive. Er sei früh morgens  mit dem angeleinten Schäferhund spazieren gewesen als plötzlich eine Katze aufgetaucht sei. Aufgrund des Jagdinstinktes habe der Hund sich von der Leine losgerissen, sei der Katze gefolgt und habe sie totgebissen. „Das Tier war leider tot“, sagte er aus. Geschlagen oder gequält habe er die Katze nicht, einzig seinen eigenen Hund habe er auf die Schnauze gehauen, damit dieser die Katze loslasse.  Dann sei er mit dem Hund nach Hause gelaufen, um danach die Katze sofort zum Tierarzt zu bringen. Aber die Katze sei plötzlich nicht mehr da gewesen.

Als abends die Polizei bei ihm vorbeikam, habe er schon geahnt aus welchem Grund. Der Angeklagte  sagte, er wolle sich bei der Katzenhalterin direkt entschuldigen. „Ich hätte ihr auch eine neue Katze besorgt, aber sie wollte keine mehr“, sagte der Mann.

Die Katzenbesitzerin nahm als Zuschauer an der Verhandlung teil und konnte ihren Ohren kaum glauben. Alles sei gelogen, sprach sie immer wieder vor sich hin. Der Hund würde immer frei herumlaufen, die Nachbarschaft hätte Probleme damit, doch der Angeklagte sei stets frech und patzig.

Dies bestätigte auch eine Zeugin, die den Vorfall recht genau beschreiben konnte: „Ich habe Angst vor dem Hund, deshalb habe ich mich zunächst nicht aus dem Haus getraut, aber alles vom Fenster aus beobachten können.“ Allerdings entlastete sie den Angeklagten, denn sie konnte beschreiben, wie der Hund der Katze nachlief und schließlich zuschnappte. Dass der Hundehalter die Katze misshandelt habe, konnte sie nicht bestätigen.

Ein anderer Zeuge gab zwar an, er habe aus einer gewissen Entfernung beobachtet, wie der Angeklagte die Katze zunächst geschlagen und dann auf den Boden geworfen habe, doch das reichte der Richterin nicht, um den 72-Jährigen  zu verurteilen. Sie gab dem Antrag der Verteidigung statt, den Angeklagten freizusprechen. Für ihn sprach zudem, dass er keine Eintragungen im Bundeszentralregister habe und der Hund bei einem Wesenstest – ein Gutachten zu den Verhaltenseigenschaften des Tieres –  nicht als auffällig bewertet wurde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort