Amtsgericht Rollerfahrerin stürzte schwer – 6000 Euro Strafe für Autofahrer

Leverkusen · Eine 25-jährige Rollerfahrerin verletzt sich bei einem Unfall in Bergisch Neukirchen schwer. Nach einem Zusammenstoß mit einem abbiegenden Pkw stürzt sie auf dessen Motorhaube und landet auf dem Asphalt.

 Das Amtsgericht in Opladen.

Das Amtsgericht in Opladen.

Foto: Bernd Bussang

Prellungen und ein bis heute taubes Knie sind die Folge. Jetzt sahen sich die Unfallgegner beim Amtsgericht in Opladen wieder.

Dem Beschuldigten wird fahrlässige Körperverletzung am 6. September 2017 vorgeworfen. Ein Tatbestand, dem sich der Mann widersetzte. Er habe links Richtung Liechlingen abbiegen wollen und sei inmitten der Fahrbahnen zum Stehen gekommen, die Kreuzung Burscheider-/Wuppertalstraße war mit Autos verstopft. „Ich stand unglücklich“, gab er zu.

Die Radlerin sei ihm dann wenig später von geradeaus kommend in den Wagen gefahren. Dass er bei der folgenden polizeilichen Kontrolle einen durch ihn verloren gemeldeten Führerschein vorzeigte, verbesserte die Sachlage nicht.

„Da mache ich keinen Hehl daraus“, sagte der unterrichtende Professor. Er besitze zwei Scheine, habe den vermeintlich verlorenen Ausweis eines Tages in der Wäsche wiedergefunden. Beim Gericht stieß das auf Unverständnis.

Das junge Unfallopfer sagte aus, der Verkehr sei fließend gewesen und kurz vor dem Unfall wäre bereits ein Verkehrsteilnehmer vor ihr abgebogen. Schon das sei sehr knapp gewesen. Der Beschuldigte wiederum habe sich diesem Abbiegevorgang unbedingt anschließen wollen. „Das habe ich ihm angesehen“, betonte die 25-Jährige.

Zum Ausweichen jedoch sei es zu spät gewesen. „Wach“ wurde sie dann erst wieder auf dem Asphalt liegend, berichtet die 25-Jährige. Bis heute spüre sie Nachwirkungen. Ihr Knie sei noch taub und bei hohen Geschwindigkeiten bekomme sie Panik. „Da habe ich früher so nie drüber nachgedacht“, erklärte  sie dem Gericht.

Zeugenaussagen stützen die Angaben der junge Frau weitestgehend. Allerdings weichen sie in Teilen auch ab. Einigkeit besteht jedoch im Hinblick auf den Verkehrsfluss: Ein Stehen habe es nicht gegeben. Ein 74-jähriger Mann betonte: „Die Rollerfahrerin hatte null Chancen.“

Die verschiedenen Aussagen, erläuterte die Staatsanwaltschaft, schwächten den Vorwurf der Fahrlässigkeit zunehmend ab. Die Schuld aber liege weiter beim Mann auf der Anklagebank. Die Verteidigung monierte daraufhin, es müsse ein Urteil eines Sachverständigen eingeholt werden, der den Unfallhergang genau aufzeige. Das jedoch hätte einen großen Aufwand zur Folge.

Im Hinblick darauf stellte das Gericht das Verfahren gegen Geldbuße ein. 6000 Euro muss der Beschuldigte an die Verkehrswacht überweisen. Seinen Führerschein darf er behalten.

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