Leverkusen Rheinbrücke wird trotz neuen Gesetzes nicht früher fertig

Leverkusen · Zu früh gefreut: Das neue Beschelunigungsgesetz hilft doch nicht, die A1-Rheinbrücke bei Leverkusen schneller zu bauen. Das bestätigte ein Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums unserer Redaktion.

Eine gute Nachricht kam am Freitag aus dem NRW-Verkehrsministerium: Die Leverkusener Rheinbrücke wird ab Ende des Jahres auch für schwere Fahrzeuge bis 44 Tonnen Gesamtgewicht wieder befahrbar sein. Dann müssen allerdings die derzeit laufenden Verstärkungsarbeiten im Bereich der Seilkammern wie geplant beendet sein, ergänzte ein Sprecher der Autobahnbehörde Strassen.NRW. Die Hälfte der Verstärkungsplatten seien inzwischen montiert.

Die Hoffnung, dass die neue Rheinbrücke durch das "Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren" schneller gebaut werden kann, bestätigte der Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums aber nicht. Die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes sieht nur eine Verkürzung des Klageweges vor. Zuständig für Klagen wird demnach allein das Bundesverwaltungsgericht als einzige Instanz sein. Das Risiko langwieriger juristischer Auseinandersetzungen soll so minimiert werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hatte bei seinem Besuch in Leverkusen versprochen, den verkürzten Klageweg für die Leverkusener Rheinbrücke ins Gesetz aufzunehmen.

Ohnehin plant Straßen.NRW Projekte wie die Brücke ohne einen Zeitpuffer für Gerichtsverfahren. Bedeutet: Klagt jemand gegen die Brückenpläne, dann könne sich der Baubeginn höchstens nach hinten verschieben. Nach den Angaben des NRW-Verkehrsministeriums bleibt es beim bislang veröffentlichten Zeitplan: "Die Bauarbeiten für die erste Brückenhälfte sollen 2017 beginnen, die Fertigstellung ist für das Jahr 2020 geplant. Bis 2023 soll auch das Brückenbauwerk für die zweite Richtungsfahrbahn errichtet werden", berichtete ein Ministeriumssprecher auf Anfrage.

(RP)
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