Leverkusen Raub und Körperverletzung: Freizeitarrest für Täter

Leverkusen · Etwas kleinlaut gaben sich drei jugendliche Angeklagte vor dem Amtsgericht in Opladen. Ihnen wurde vorgeworfen im März dieses Jahres einen 25-jährigen Studenten in Manfort ausgeraubt sowie den Mann, der schon auf dem Boden lag, getreten und geschlagen zu haben. Die Angeklagten gestanden die Tat umfassend und zeigten nach Meinung des Gerichts aufrichtige Reue.

Dass die Tat allerdings kein Kavaliersdelikt sei und nur mit Glück keine schlimmen körperlichen Folgeschäden entstanden seien, bemerkte die Richterin mehrfach. Nach einer kurzen Entschuldigung stellte der älteste, 18-jährige, Täter die Lebensumstände, unten denen der Raub stattfand, heraus: "Das soll keine Ausrede sein", sagte er kleinlaut. "Wir haben zu der Zeit nicht mehr Zuhause gewohnt und seit Tagen nichts gegessen, neue Sachen angezogen oder geduscht."

Demnach lebten alle drei zusammen für rund zwei Monate auf der Straße, schliefen in Kellern oder unter freiem Himmel. Familienstreitigkeiten seien der Grund für das Ausreißen gewesen, der Raub demnach ein in dem Moment ungeplantes Beschaffen von Geld. Es sei eben nur anders gekommen, als gedacht. "Das ist das Gefährliche an der Sache: Es kommt immer anders, als man denkt", betonte die Richterin mahnend. "Man schaukelt sich gegenseitig hoch - eine Spirale der Gewalt."

Das Opfer, das in Wuppertal lebt und zu einem Bundesligaspiel nach Leverkusen kam, wurde dennoch vernommen. Den drei Angeklagten sollte nochmals vor Augen geführt werden, welche Folgen eine solche Tat mit sich bringt. "Ich schaue jetzt, dass ich nachts nicht mehr alleine unterwegs bin. Zur Not nehme ich ein Taxi", sagte das Opfer, bei dem sich die drei Jugendlichen persönlich entschuldigten.

Dem 18-jährigen Angeklagten wurde zudem vorgeworfen, Schuhe im Internet verkauft zu haben, die er nie besessen habe - auch dies gab er zu. Mittlerweile leben er und die weibliche Angeklagte (17) in dessen Elternhaus. Auch der dritte Angeklagte lebt wieder bei seinen Eltern. Die Familienstrukturen galten größtenteils als gefestigt.

So kam das Gericht dazu, den beiden minderjährigen Angeklagten einen Freizeitarrest und 50 Arbeitsstunden aufzuerlegen. Auch beim 18-Jährigen wurde Jugendstrafrecht angewandt. Er wurde zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt und muss 50 Sozialstunden abarbeiten.

(brü)
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