Parks in Opladen, Hitdorf, Steinbüchel Es darf weiter öffentlich gegrillt werden 

Leverkusen · Auf drei Flächen in Hitdorf, Opladen und Schlebusch soll Grillen erlaubt bleiben. Viertes Testgebiet.   

 Grillen erlaubt – so bleibt es auch in Hitdorf.

Grillen erlaubt – so bleibt es auch in Hitdorf.

Foto: Schütz, Ulrich (us)

Der Stadtrat hat mehrheitlich eine dauerhafte Grill–erlaubnis für öffentliche Flächen in drei Stadtbezirken beschlossen.  Die Verwaltung betrachtet die Testphase auf folgenden Flächen als abgeschlossen und will dort Grillen nun dauerhaft erlauben:

Stadtbezirk 1 Die Fläche an der Hitdorfer Laach (Wiesenstraße)

Stadtbezirk 2: Die Fläche auf den Wupperwiesen in der Nähe der Düsseldorfer Straße

Stadtbezirk 3 Die Fläche nördlich des Ophovener Weihers zwischen der Wilmersdorfer Straße  und dem Ophovener Weiher.

Zusätzlich soll im Stadtbezirk 2 noch ein viertes Gebiet als Testgebiet ausgewiesen werden: Die Fläche am Großen Silbersee (Liegewiese hinter dem Strandabschnitt). Die Testphase soll bis zum 30. September 2020 dauern und insbesondere im Hinblick auf Vermüllung, Lärm und Vandalismus geprüft werden. Über eine dauerhafte Freigabe entscheidet danach erneut der Stadtrat.

Seit 2017 war das Grillen auf städtischen Flächen probeweise genehmigt. Die Stadtspitze (Oberbürgermeister Uwe Richrath und drei Dezernenten) hatten nach Abschluss der Testphase ein positives Fazit gezogen: Die Freizeitgriller hätten sich „grundsätzlich“ an die Regeln gehalten. Die Zahl der Beschwerden sei vergangenes Jahr klein gewesen. Doch gerade in Hitdorf laufen Anwohner weiterhin gegen eine Grillerlaubnis Sturm. In einem fünfseitigen Brief an den Oberbürgermeister listen neun Anwohner der Wiesenstraße dezidiert ihre Argumente für einen Bürgerantrag auf Einführung eines Grillverbots auf.

Dabei verweisen sie auf eigene Erfahrungen während der Testphase. So hätten Jugendliche Anfang August bei größter Waldbrandgefahr in einer hoch stehenden Pfanne ein Feuer entfacht, dessen Flammen drei bis vier Meter hoch schlugen. Starke Geruchsbelästigung, mangelnde Abfallbeseitigung, Falschparker  und unzureichende Kontrollen durch den privaten Sicherheitsdienst sind für sie weitere Gründe zur Beschwerde.

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