Analyse Räumungsklage: Alptraum Messi-Wohnung

Leverkusen · Ein Alptraum wird Wahrheit: Die Wohnung stinkt, ist bis unter die Decke vermüllt. Die Wände sind feucht, Essensreste und Tierkot liegen herum. Ein Berg von Unrat, Schmutz und Dreck, die Mietwohnung ist fürs Erste unbrauchbar. Und der Vermieter bleibt auf den Kosten sitzen: ein Horrorszenario, das Volker Winands kennt.

 In diesen Bergen von Müll hat eine Mutter mit ihrem Kind gelebt, bis sie die Wohnung nach einer Räumungsklage verließ. Der Hausbesitzer hat die Messi-Wohnung in diesem Zustand angetroffen. Er muss nun die Kosten für das Ausräumen und die Sanierung der Wohnung selbst aufbringen.

In diesen Bergen von Müll hat eine Mutter mit ihrem Kind gelebt, bis sie die Wohnung nach einer Räumungsklage verließ. Der Hausbesitzer hat die Messi-Wohnung in diesem Zustand angetroffen. Er muss nun die Kosten für das Ausräumen und die Sanierung der Wohnung selbst aufbringen.

Foto: Haus & Grund

Der Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Haus und Grund hat auch Fotografien von solchen Wohnungen im Wortsinne "auf dem Schirm". Denn auch Räumungsklagen mit oder ohne anschließende böse Überraschungen, wie besagte Messi-Wohnung, gehören zu seinem Beratungsalltag. Dabei beobachtet der Jurist, der seit 1997 im "Job" ist, dass sich die Sorgen bei den Hausbesitzern mehren, auf berechtigten Geldforderungen an Mieter "sitzen zu bleiben". Seitdem es die Möglichkeit der Privatinsolvenz und relativ hohe Pfändungsfreigrenzen gebe, habe das Problem für Hausbesitzer zugenommen. Und sicherlich spiele dabei auch die Zunahme der Transferleistungsempfänger in Leverkusen eine Rolle, meint Winands. Deshalb beobachte er auch, dass in den vergangenen Jahren kaum noch private Mietshäuser entstanden seien.

 In diesen Bergen von Müll hat eine Mutter mit ihrem Kind gelebt, bis sie die Wohnung nach einer Räumungsklage verließ. Der Hausbesitzer hat die Messi-Wohnung in diesem Zustand angetroffen. Er muss nun die Kosten für das Ausräumen und die Sanierung der Wohnung selbst aufbringen.

In diesen Bergen von Müll hat eine Mutter mit ihrem Kind gelebt, bis sie die Wohnung nach einer Räumungsklage verließ. Der Hausbesitzer hat die Messi-Wohnung in diesem Zustand angetroffen. Er muss nun die Kosten für das Ausräumen und die Sanierung der Wohnung selbst aufbringen.

Foto: Haus & Grund

Die Rechte, die der Mieter auf der einen Seite der Waagschale habe, und die Rechte des Vermieters seien seiner Meinung nach "ein bisschen unausgewogen", sagt der Rechtsanwalt. Er rate den Vermietern deshalb unbedingt dazu, vorher Auskünfte über ihre künftigen Mieter einzuholen, um sich vor unliebsamen Überraschungen zumindest im Ansatz zu schützen. "Es kommt allerdings auch immer öfter vor, dass zunächst alles in Ordnung ist, die Miete gezahlt wird, aber später Zahlungen ausbleiben und sonstige Pflichtverletzungen auffallen", räumt Winands ein. Eine solche Pflichtverletzung sei auch ein schuldhaftes Verhalten, das den Bestand des Mietobjektes gefährde. Ein Beispiel: Ein Mieter hat nachweislich die Wohnung nie mit der dafür vorgesehenen Zentralheizung geheizt. Ein Gutachter konnte dies nachweisen. "Ein Mieter muss die Mietsache aber pfleglich behandeln und mögliche Schäden abwenden", sagt der Geschäftsführer von Haus & Grund Leverkusen. Wenn allerdings Leitungen einfrieren, oder Wände feucht werden, weil nicht gelüftet wird, dann könne der Vermieter den Mieter zunächst abmahnen und bei weiteren Missachtung auch kündigen. So einfach räumen lasse sich eine Mietwohnung aber nicht, betont der Jurist. Der typische Fall für eine Räumungsklage sei das Ausbleiben der Mietzahlungen: "Wenn zwei Monatsmieten nicht gezahlt worden sind, dann kann der Hausbesitzer bei Gericht eine Räumungsklage erwirken", verdeutlicht Winands.

Was der Hausbesitzer dann aber nicht dürfe: Er dürfe die Wohnung weder selbst öffnen, noch den Inhalt verkaufen oder gar entsorgen. Dazu müsse sich der Hausbesitzer eines Gerichtsvollziehers bedienen, der die Wohnung "klassisch" durch einen Schlüsseldienst öffnen lässt.

Die Möbel und den sonstigen Inhalt der Wohnung müsse der Hausbesitzer aber auf seine Kosten einlagern, "es sei denn, es ist Müll", kommt Winands auf den "worst case" einer Messi-Wohnung zurück und gibt zu bedenken: "Besonders schlimm ist so etwas, wenn die Wohnung als Altersvorsorge gedacht war und dann nur noch Schadensbegrenzung stattfinden kann."

(RP)
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