Leverkusen/Köln Prozess um Zahnarzt-Stalker: Praxis-Chef sagt aus

Leverkusen/Köln · Warum der Angeklagte immer wieder nach einer bestimmten Zahnärztin fragte, immer wieder herausfinden wollte, wie sie zu erreichen ist, wurde auch gestern im Saal 5 des Kölner Landgerichts nicht geklärt.

Der 33-jährige Mann sitzt auf der Anklagebank, weil er über viele Monate die Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis in Wiesdorf regelrecht mit Beleidigungen und Angriffen, mit Sachbeschädigungen und letztlich auch mit Körperverletzungen terrorisierte. Er wollte unbedingt die Ärztin sprechen (wir berichteten).

Die Körperverletzungen verursachte er durch einen lauten Böller, den er unvermittelt in die Praxis warf. Eine Mitarbeiterin erlitt einen Hörschaden. Und weil er einer Assistentin direkt ins Auge spukte, die danach eine Bindehautentzündung bekam. Insgesamt sind 80 Straftaten aktenkundig geworden.

Weil sich der Angeklagte so auf die Zahnärztin fokussiert hatte, die nur vorübergehend in der Praxis tätig war und den Angeklagten etwa 20 Mal behandelt hatte, wollte die Große Strafkammer auch sie noch als Zeugin hören. Sie musste sich nur unter ihrem Mädchennamen vorstellen - damit wollte das Gericht sie vor womöglich späteren Nachstellungen schützen.

Die Zahnmedizinerin schilderte, wie der Angeklagte 2013 erstmals als Notfall in die Praxis kam. Er lebte mehr oder weniger als Obdachloser. Ihm wurde zwar vorher schon von Amts wegen eine Betreuerin zur Seite gestellt, auch die Leverkusener Caritas hatte dem Mann einen Schlafplatz angeboten. Doch da er immer wieder Termine nicht einhielt und sein Aufenthaltsort oft nicht bekannt war, fielen viele Behandlungen aus. Selbst frühere Verurteilungen durch die Langenfelder und Leverkusener Amtsgerichte wurden nicht vollzogen, weil sie nicht zugestellt werden konnten.

Gestern sagte zudem der Chef der Zahnarztpraxis aus. Er schilderte, wie über die Monate hinweg die Nachstellungen den gesamten Arbeitsablauf bestimmten. Der Inhaber kam fast jeden Morgen früher, um zu eruieren, wie sich die Praxis darstellte - ob es Schmierereien gab oder auf dem Anrufbeantworter Beleidigungen und Drohungen zu finden waren. "Die habe ich dann erst einmal gelöscht, um meine Mitarbeiterinnen damit nicht zu belasten", berichtete der Dentist.

Mit dem Abschluss der Beweisaufnahme kann am Mittwoch der forensische Psychologe sein Gutachten vortragen. Geplant ist, dass nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung das Gericht sein Urteil verkündet - wahrscheinlich eine Einweisung in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus, wo der 33-Jährige sich dann auch einer Therapie unterziehen muss.

(sg-)
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