Landgerichtsprozess um Leverkusener Pflegekind Nebenklage-Anwalt fragt nach Rolle des Amtes

Leverkusen/Wuppertal · Der Prozess um Leverkusener Pflegekind ist derzeit unterbrochen. Der Anwalt der Nebenklage denkt schon an weitere Schritte nach dem jetzt laufenden Verfahren.

 In Wuppertal, hier die Haltestelle Landgericht der Schwebebahn, läuft er Prozess um das tote Pflegekind aus Leverkusen.

In Wuppertal, hier die Haltestelle Landgericht der Schwebebahn, läuft er Prozess um das tote Pflegekind aus Leverkusen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Drei Jahre hatte sie auf diesen Tag gewartet. Dass ihr kleines Mädchen vom Stuhl gefallen und an den Verletzungen gestorben sein soll, habe sie nie glauben können. Immer wieder hat sie mit ihrem Anwalt telefoniert, um zu fragen, warum das es so lange dauert mit dem Prozess.

Auf der Anklagebank: Die Pflegemutter aus Solingen, bei der das Jugendamt Leverkusen ihre Tochter 2016 untergebracht hatte. Sie soll das 21 Monate alte Mädchen inmitten von Überforderungsgefühlen mit Schlägen tödlich verletzt haben. Narben im Gesicht, ein gebrochener Arm, Bisswunden: Von der Angeklagten hatte es bereits zuvor gegenüber Nachbarn und Ärzten immer wieder neue Begründungen für die Verletzungen des Kindes gegeben. Davon, was sich in der Wohnung abgespielt haben mag, ist durch Zeugen ist einiges an die Öffentlichkeit gelangt  – etwa dies: Immer wieder soll das Mädchen zum Kinderbett gelaufen sein, um sich hineinzulegen. Immer wieder soll die Angeklagte es gepackt und auf den Boden gesetzt haben. Irgendwann soll sie das Kinderbett in den Heizungskeller geschoben und den Teppich zusammengerollt haben, um Schlafen zu verhindern. Warum? Das wüsste auch die Mutter, die als Nebenklägerin auftritt, gerne. Am ersten Verhandlungstag saß sie gefasst neben ihrem Anwalt Bernhard Scholz und auch zur Urteilsverkündung will sie kommen. Derweilen ist es ihr Anwalt, der ihrer Verzweiflung eine Stimme verleiht: „Das  Schlimmste für meine Mandantin ist die Gefühllosigkeit der Pflegemutter.“ Die habe ohne jegliche Regung über die Geschehnisse gesprochen. 

Warum das Amt das Kind aus der Familie genommen hat? Dazu kann Scholz nichts sagen  – bekannt ist: Die Oma hätte die Kleine gerne in ihre Obhut genommen. Mutter und Oma sollen versucht haben, Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen. Vergeblich, so Scholz. Am Ende sei das Kind zu einer Bereitschaftspflegestelle gekommen; dort sei alles gut gelaufen. Die Pflegeeltern hätten der Mutter Fotos geschickt, nach ein paar Wochen soll der Wechsel zur Pflegemutter nach Solingen gefolgt sein. Seine Mandantin habe davon nichts gewusst und von ihrer Tochter nichts mehr gehört – bis sie vom Tod erfuhr. 

Ob die leibliche Mutter in die Entscheidungen des Amtes einbezogen werden muss? Bekannt ist: Das Mädchen hatte einen Vormund und wurde im Auftrag des Jugendamtes vom IpD Bergisch Land in der Solinger Pflegestelle untergebracht. Noch bis zum Prozessbeginn hatte die wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Pflegemutter behauptet, das Kind habe sich die tödlichen Verletzungen beim Umkippen mit dem Kinderstuhl zugezogen. Am ersten Verhandlungstag hatte es mehrere Rechtsgespräche gegeben, an deren Ende klar war: Die Strafe wird zwischen fünf und sieben Jahren liegen. „Wir werden auf die sieben Jahre plädieren“, kündigt Scholz an. Er und seine Mandantin treibt die Frage um, ob jemand die Mitschuld am Tod des Kindes trägt. Gab es Versäumnisse beim Amt? Hätte man die Pflegemutter genauer prüfen müssen, nachdem es Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung gegeben hatte? Um das zu klären, will er sich nach Prozessende mit der Staatsanwaltschaft besprechen.

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