Vorfälle an Karneval in Leichlingen Sexuelle Übergriffe: Gericht einigt sich auf Geldzahlungen

Leverkusen/Leichlingen · Ein 26-jähriger Mann soll am 3. März 2019 zwei junge Frauen im Karnevalszelt in Leichlingen zunächst unsittlich berührt und in einem weiteren Fall einer Frau in die Rippen geschlagen haben. Der Fall wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht Opladen verhandelt.

Prozess nach Übergriffen an Karneval in Leichlingen
Foto: dpa/Britta Pedersen

Demnach habe der Beschuldigte einer vermeintlich Geschädigten zunächst zweimal gegen ihren Willen ans Gesäß gefasst haben. Dass ihm eine Freundin des Opfers sein Fehlverhalten klar machte, gefiel ihm laut Anklage nicht, und er schlug ihr in die Rippen. Wenig später soll er eine andere Frau im Schritt berührt haben. Als das Sicherheitspersonal ihn schließlich aus dem Zelt entfernte, habe er  zudem die herbeigerufenen Polizeibeamten beleidigt.

Der Angeklagte könne sich an die Taten nicht erinnern, wie er seinen Rechtsbeistand mitteilen ließ, er habe viel Alkohol konsumiert. Neben Gin Tonic habe er Bier und Wodka getrunken. Bei den geschädigten Frauen soll es sich um Bekannte gehandelt haben, mit denen es in den Jahren zuvor zu intimen Kontakten gekommen sei. Der Angeklagte habe daher nicht realisiert, dass er Grenzen überschreitet, derartige Bekundungen der Frauen habe er nicht wahrgenommen.

Auch die Polizeibeamten habe er aufgrund seines Alkoholpegels zunächst nicht als solche erkannt, sich später aber bei den Beamten entschuldigt. Das tat er auch am Verhandlungstag bei Gericht: „Ich wollte nur noch mal sagen, dass es mir wirklich leid tut.“ Gleichwohl könne er sich an die Vorkommnisse nicht erinnern.

Die Geschädigten waren nicht erschienen. In der Folge vernahm das Gericht die Polizeibeamten, die den Angeklagten am Tattag vor dem Zelt antrafen. Sie beschrieben den Zustand des 26-Jährigen. Der erste Zeuge beschrieb den Angeklagten als aggressiv. Er habe sich im Laufe der Maßnahmen jedoch beruhigt. „Er war nicht in einer hilflosen Lage“, sagte er. Dessen Kollege schilderte den Beschuldigten als „stark alkoholisiert“, wenngleich er mit der Zeit ausnüchterte. „Manchmal sind unsere Maßnahmen wie ein Schock für die Leute“, fügte er hinzu.

Eine Expertin, die aufgrund von Körpergewicht und Größe des Angeklagten mit Hilfe der Alkoholmenge einen ungefähren Promillewert errechnen konnte, musste nicht mehr aussagen. Und auch auf die Aussagen von weiteren Zeugen verzichtete das Gericht am Donnerstag. Denn nach mehrfachen Rechtsgesprächen einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hinter verschlossenen Türen auf Geldzahlungen des Angeklagten, über deren Höhe sie keine näheren Angaben machten.

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