Leverkusen Prozess gegen Sexualstraftäter wird neu verhandelt

Leverkusen · Die selben Straftaten, derselbe Täter, aber eine andere Strafkammer: Das Urteil gegen einen 51-jährigen Mann aus Mathildenhof, der sich im Frühjahr in einem langwierigen Prozess wegen der ihm zwischen 1995 und 2013 zur Last gelegten Fälle des sexuellen Missbrauchs verantworten musste, wurde durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Kölnern Landgerichts verwiesen. Der Verteidiger hatte die Revision erwirkt.

Seinerzeit verurteile die 2. Große Strafkammer den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Die Kammer sah es damals als erwiesen an, dass der Stahlbetonbauer in drei Fällen ihm unbekannte Frauen in Gebüsche gezerrt habe, wo er unter Anwendung von Gewalt an ihnen sexuelle Handlungen vornahm. In drei weiteren Fällen ging es um exhibitionistische Handlungen. Außerdem sprach die Kammer einem Opfer 17.000 Euro als Schmerzensgeld zu.

In einer sehr ausführlichen Urteilsbegründung machte der damalige Richter Kaufmann deutlich, warum es eine so hohe Strafe gegeben habe. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil wegen angeblicher Befangenheit des Vorsitzenden Richters auf und verwies den Prozess zur erneuten Verhandlung an das Landgericht, wo nun die 2. Große Strafkammer unter Richterin Grave-Herkenrath in elf angesetzten Verhandlungstagen noch einmal alles prüfen muss. Es könnte alles komplett neu verhandelt werden, also auch die Vernehmung aller Zeugen und der Opfer.

Der Prozess im Frühjahr fand fast nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; auch diesmal stellte der Verteidiger den Antrag, die Vernehmungen nur mit Beteiligung von Juristen und Gutachtern vorzunehmen. Eine Begründung des Verteidigers: Sein Mandant habe sich im Gefängnis eine Legende aufgebaut. In der "Knasthierarchie" stehen Sexualstraftäter bekanntermaßen ganz unten. Im ersten Prozess kamen auch Vergewaltigungen im Leverkusener und Burscheider Raum aus den 1990er Jahren zur Sprache, die bereits verjährt waren. Die von der Polizei gefundenen DNA-Spuren konnten erst nicht zugeordnet werden. Als eine weitere Straftat Anfang 2013 zur Überführung des Täters führte, konnten diese von der Polizei verwertet werden. Einem minderjährigen Mädchen verriet der Täter seinen Namen und seinen Beruf. Mit diesen Hinweisen konnte die Polizei den jahrelang Unbekannten überführen. Am ersten Verhandlungstag wurde gestern geklärt, inwieweit dieses Verfahren erneut hinter verschlossenen Türen stattfinden soll, um die Persönlichkeitsrechte von Opfern wie des Täters zu schützen. Das Urteil wird im Februar erwartet.

(sg-)
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