Don-Mikel-Prozess Mutmaßlichen „Strohmann“ freigelassen

Köln/Leverkusen · Im Prozess gegen Clanchef „Don Mikel“ wird der Haftbefehl gegen Mitangeklagten aufgehoben.

 Das Gericht hob den Haftbefehl für einen Mitangeklagten nach 18 Monaten auf.

Das Gericht hob den Haftbefehl für einen Mitangeklagten nach 18 Monaten auf.

Foto: dpa/Uli Deck

Überraschung zum Schluss: Am Nachmittag des 25. Verhandlungstages wurde der Haftbefehl gegen den mitangeklagten  55-jährigen Immobilienunternehmer aus Bergisch Gladbach aufgehoben. Er soll laut Anklage im sogenannten Don-Mikel-Prozess als Strohmann bei der Geldwäsche geholfen haben. Letztlich hat sich die Beharrlichkeit seines Verteidigers Timo Eckhardt gelohnt, der einen solchen Antrag schon vor zwei Wochen gestellt hatte.

Die Richter wollten jedoch erst noch die Angaben einer Finanzermittlerin und einer Wirtschaftsreferentin der Staatsanwaltschaft abwarten. Nach deren Vernehmungen sah das Gericht keinen ausreichenden Haftgrund mehr, zumal der Angeklagte schon 18 Monate Untersuchungshaft hinter sich hat.

Die Kammer, so wurde die Entscheidung begründet, sieht den dringenden Tatverdacht der Geldwäsche nur insofern erhärtet, als der Unternehmer geduldet hat, dass Michael G. aus eigenem Vermögen den luxuriösen Ausbau seiner Wohnung an der von-Ketteler-Straße in Bürrig finanziert hat.

Bei sämtlichen fünf Immobilien, die in der Anklage als Objekte für die Geldwäsche näher bezeichnet sind, haben die Banken die volle Finanzierung übernommen. Das spreche gegen eine wirtschaftliche Beteiligung von Michael G., obwohl der Hauptangeklagte die Verhandlungen bei den Käufen betrieben habe. Aber bei den Notar-Terminen kreuzte der angebliche Strohmann als Käufer auf und unterzeichnete die notariell beglaubigten Verträge.

Damit verbundene Geldzahlungen von Michael G. an den Immobilienunternehmer ließen sich durch die Konto-Bewegungen laut Ansicht der Strafkammer nicht belegen.

Aber gab es nicht den Vorwurf, dass Michael G.  zusammen mit dem 55-Jährigen die Immobilien  betreiben wollte und sie sich die Mietüberschüsse nach Abzug der Verluste teilten? Dass Don Mikel gegenüber Mietern oder Handwerkern sich immer wieder als (Mit-) Eigentümer vorgestellt  habe, sei alleine nicht geeignet, eine wirtschaftliche Beteiligung zu begründen. Auf konkrete Geldflüsse gab es keine klaren Hinweise. Ohne konkrete Geldflüsse lasse sich ein Tatbestand der Geldwäsche nicht ausreichend feststellen, so lautete die Auffassung der Richter.

Damit ist Michael G. aber keineswegs „raus aus der Nummer“. Bei ihm stehen der Betrug an einem Ehepaar in Frechen, die Finanzierung seiner Flotte an hochwertigen Autos und der aufwendige Ausbau seiner Wohnung in Bürrig nach wie vor im Raum. Zudem: Sozialhilfebetrug. Denn er hatte gegenüber den Behörden angegeben, dass er völlig mittellos sei.

(RP)
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