Prozess vor dem Amtsgericht Bewährungsstrafe für drogensüchtigen Einbrecher

Leverkusen/Leichlingen · Eine Keller-Einbruchserie schädigte im vergangenen Jahr einige Bewohner Leichlingens. Jetzt wurde einem Verdächtigem der Prozess gemacht, viele Geschädigte haben inzwischen ihr Hab und Gut zurück erhalten.

 Das Gebäude des Amtsgerichts in Opladen.

Das Gebäude des Amtsgerichts in Opladen.

Foto: Bernd Bussang

Aufgeflogen war der 38-jährige Leichlinger in Opladen, als er Ende November 2018 in eine Souterrain-Wohnung einbrach und dort dem Mieter begegnete. Als dieser die Polizei verständigen wollte, flüchtete der Angeklagte in ein nahestehendes Gebäude. Die alarmierte Polizei nahm ihn wenige Minuten später dort fest. Kurz zuvor war in der Nähe auch in ein Gastronomiegeschäft eingebrochen worden. Die Fußspuren passten zum Verdächtigten, und ihm wurde auch dieser Einbruch zugeordnet.

Bei einer Hausdurchsuchung bei dem 38-Jährigen fand die Polizei Diebesgut, das aus einer Einbruchserie in Leichlingen Anfang 2018 stammte. Darunter hochwertiges Werkzeug wie Bohrmaschinen und Kreissägen, Damenpelzmäntel und jede Menge Reisekoffer. Bis auf den versuchten Einbruch in Opladen – er war ja auf frischer Tat ertappt worden – bestritt der Angeklagte sämtliche Vorwürfe. „Sie können mir ruhig glauben, Herr Richter, ich lüge sie nicht an“, sagte er nachdrücklich, nachdem er mit recht abenteuerlichen Antworten daherkam. Das sei nicht sein „Beuteschema“, man solle doch die „Kirche im Dorf“ lassen. Er habe die Koffer und Geräte auf dem Sperrmüll gefunden. „Bei Ihnen wurden fünf Koffer und neun Mobiltelefone gefunden. Die brauchen sie alle wofür?“, wollte der Richter wissen. Schließlich gestand der Angeklagte, dass er die Ware von „Freunden“ habe und wisse, dass sie wohl nicht „ganz sauber“ sei. Die Freunde hätten einen Lagerplatz gesucht.

Warum der Mann so auf seine Unschuld pochte, war schnell ersichtlich. Mehr als ein Dutzend Einträge sind in seinem Auszug des Bundeszentralregisters zu finden. Mehrmals war er wegen Diebstahls, Drogensucht oder Fahren ohne Führerschein zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. „Ich sehe keine stabilisierenden Faktoren in seinem Leben“, sagte sie, der Angeklagte habe weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch arbeite er. Die Drogensucht und seine psychotische Erkrankung im „schizophrenen Bereich“ kämen hinzu. Der Verteidiger sah dies nicht so. Es gebe nur Indizien, eine eindeutige Täterschaft sei nicht bewiesen, einzig Hehlerei sei zu verurteilen. Dem stimmte der Richter zu. Er verhängte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Der Angeklagte erhielt Auflagen. Er muss sich einer Drogentherapie unterziehen und bekommt einen Bewährungshelfer gestellt. Die Staatsanwältin kündigte Berufung an.

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