IHK Köln/Leverkusen informiert Pfand, Krankenschein, Plastiktüte – das ändert sich 2022

Leverkusen/Köln · Neues Jahr, neue Regeln. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln, zu der auch Leverkusen gehört, hat wichtige Neuerungen zusammengetragen. Hier sind sie.

 Das Ende der Plastiktüte im Handel ist da. Sie darf ab dem kommenden Jahr nicht mehr an der Kasse ausgegeben werden.

Das Ende der Plastiktüte im Handel ist da. Sie darf ab dem kommenden Jahr nicht mehr an der Kasse ausgegeben werden.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Elektrogeräte Zum Jahresbeginn tritt die im Mai verabschiedete Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Händler, Onlinehändler, Hersteller und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger müssen ab Januar neue Vorgaben umsetzen, die die Rückgabe alter oder defekter Elektrogeräte vereinfachen sollen.

So sind etwa künftig auch Lebensmittelmärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verpflichtet, bis zu drei Kleingeräte kostenlos zurücknehmen – sofern mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte angeboten werden. Hinzu kommt für Unternehmen eine erweiterte Informationspflichten. Vertreiber müssen durch Schrift- oder Bildtafeln über die Rücknahme informieren.

Verbraucherverträge Die Rechte von Verbraucher stehen beim Faire-Verbraucherverträge-Gesetz im Fokus. Die darin verankerten Regeln betreffen unter anderem ab 1. März 2022 Vertragsverlängerungen von Dienstleistungen wie Fitnessstudios oder Zeitschriften-Abos. Um Kündigungen zu erleichtern, müssen Unternehmen bis Juli einen Kündigungsbutton auf ihren Webseiten einführen.

Plastiktüten Der Verkauf von Plastiktüten wird gesetzlich weiter eingeschränkt: Ab Januar dürfen Geschäfte keine Einkaufstüten aus Plastik mehr anbieten. Das Verbot gilt für leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern – das entspricht den Kunststofftüten, die derzeit an der Ladenkasse verkauft werden. Ausgenommen vom Verbot sind besonders stabile Mehrweg-Tüten wie Gefriertüten sowie dünne Plastikbeutel aus der Obst- und Gemüseabteilung.

Pfandpflicht Auch im Pfandbereich wird der Umweltschutz vorangetrieben. Ab Januar gilt die Pfandpflicht für alle Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie auf sämtliche Getränkedosen.

Pharmakontrolle Für In-vitro-Diagnostika (IVD) wie beispielsweise HIV-Tests, Schwangerschaftstests und SARS-CoV-2-Tests gilt eine neue Verordnung, die schrittweise eingeführt werden soll. Ab dem 26. Mai  gilt die neue Verordnung.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die stärkere Einbeziehung unabhängiger Konformitätsbewertungsstellen (sogenannter „Benannter Stellen“). Im Zuge der neuen Verordnung sollen deutlich mehr der In-vitro-Diagnostika einer Kontrolle durch Benannte Stellen unterliegen, als die aktuell geltende Richtlinie vorschreibt.

Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro je Zeitstunde. Im Juli folgt die nächste Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Die Veränderung kann sich auf Beschäftigte mit 450-Euro-Verträgen auswirken. Eine mögliche Stundenanpassung sollten betroffene Unternehmen vorab prüfen.

Arbeitsrecht Die Europäische Union hat zwei umfassende arbeitsrechtliche Richtlinien beschlossen, die bis August auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen: Die Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen soll die Rechte von Arbeitnehmern stärken und die Situation besonders von prekär Beschäftigten verbessern, ohne Arbeitgeber zusätzlich zu belasten.

Zu den Regelungen zählt etwa die Verpflichtung, ausführlich, frühzeitig und schriftlich über wesentliche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses zu informieren. Ausschließlichkeitsklauseln werden verboten und Unvereinbarkeitsklauseln eingeschränkt. Arbeitnehmer mit unvorhersehbaren Arbeitszeitplänen, etwa bei Arbeit auf Abruf, sollen mit angemessenem Vorlauf informiert werden.

Künftig soll der Missbrauch für Null-Stunden-Verträge durch neue Vorschriften verhindert werden. Sind Unternehmen zur Bereitstellung obligatorischer Fortbildungen verpflichtet, sollen Mitarbeiter künftig einen kostenlosen Anspruch darauf haben.

Die zweite Richtlinie betrifft die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Bei der Geburt eines Kindes stehen dem zweiten Elternteil künftig zehn Tage bezahlte Auszeit zu. Zudem haben alle Eltern Anspruch auf vier Monate Elternzeit, wovon zwei Monate bezahlt und nicht auf den anderen Elternteil übertragbar sind.

Wer sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, muss von Arbeitgeberseite aus künftig fünf Tage im Jahr freigestellt werden. Eltern und pflegende Angehörige können flexible Arbeitsregelungen beantragen und genießen künftig einen umfassenderen Kündigungsschutz.

Arbeitsunfähigkeit Der „gelbe Schein“ hat bald ausgedient: Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, müssen Krankenkassen ab Juli eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) anbieten. Für Arztpraxen wird das digitale Meldeverfahren bereits im Januar verpflichtend: ab Jahresbeginn müssen Ärzte die eAU an die Krankenkassen übermitteln. Mit dem neuen Gesetz sollen künftig auch Konflikte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Frage, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig vorlag, vermieden werden.

Whistleblowing Bereits zum Ende des Jahres muss Deutschland die Whistleblowing-Richtlinie umsetzen, von der Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter betroffen sind. Bis zum 17. Dezember 2021 müssen Arbeitgeber Kanäle bereitstellen, über die Verstöße gegen nationales und EU-Recht gemeldet werden können. Ziel der Richtlinie ist es, Verstöße aufzudecken und Hinweisgeber vor zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen oder internen Konsequenzen zu schützen.

(bu)
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