Leverkusener Künstler können sich bewerben Stadt verteilt Finanzspritze an freie Kulturszene

Leverkusen · Bis zum 1. November können sich Institutionen und Künstler in der zweiten Vergabe-Runde um Unterstützung bewerben. Die Stadt hat für Corona-Kulturhilfen insgesamt 90.000 Euro bereitgestellt.

 Die Kunstnacht ist eine Plattform für die freie Szene, um sich in außergewöhnlichen Kulissen zu präsentieren. 2020 musste sie ausfallen.

Die Kunstnacht ist eine Plattform für die freie Szene, um sich in außergewöhnlichen Kulissen zu präsentieren. 2020 musste sie ausfallen.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Morsbroicher Sommer? Ausgefallen wegen Corona. Leverkusener Kunstnacht? Ausgefallen wegen Corona. Aufführungen der Volksbühne Bergisch Neukirchen? Verschoben auf 2021 wegen Corona. Die Liste mit pandemiebedingt abgesagten oder verschobenen Kulturveranstaltungen in der Stadt ließe sich beliebig lang fortsetzen. Die Kulturwelt leidet – weil der Hunger nach Ausstellungen, Theater, Musik nicht ausreichend gestillt werden kann, aber vor allem auch, weil gestrichene Termine Löcher ins Portemonnaie fressen.

Die Stadt macht jetzt freie Kulturinstitutionen und Künstler auf die zweite Runde der Corona-Kulturhilfen aufmerksam.

„Noch bis zum 1. November können alle nicht gewerblich tätigen, in Leverkusen ansässigen Kulturinstitutionen wie Veranstaltungshäuser, Theater, Chöre, Kunstvereine und andere Initiativen und nun auch kulturvermittelnde Einrichtungen mit einem Gewinn bis zu 6000 Euro jährlich und freie Künstler, die in Leverkusen leben, Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen“, erläutert Anke Holgersson von der Kulturstadtlev die Möglichkeiten.

Erfüllt sein müssen für die Beantragung der Notfallhilfe aus dem Fonds einige Grundvoraussetzungen. Die Wichtigste: das Vorliegen einer durch die Corona-Pandemie entstandenen Notlage. „Angefordert werden kann finanzielle Hilfe zum Ausgleich von Einnahmeausfällen oder für Mehrkosten, die im Zuge der Corona-Pandemie entstanden sind, beispielsweise für bauliche Veränderungen oder für den Einsatz von Aushilfen, die Ehrenamtler ersetzen, die zur Risikogruppe gehören und daher im Service nicht eingesetzt werden können“, betont Holgersson.

Der Stadtrat hatte im Juni beschlossen, dass Leverkusen aus dem städtischen Etat wegen der Corona-Krise zusätzlich zu den im laufenden Wirtschaftsplan der Kulturstadt für „Kulturförderung“ eingestellten Mitteln von 90.000 Euro für dieses Jahr weitere 90.000 Euro für „Kulturhilfen“ zur Verfügung stellt. Durch die soll der Fortbestand der recht großen freien Kulturszene in Leverkusen gesichert werden, hatte es damals geheißen. CDU-Fraktionschef Stefan Hebbel und Ratsherr Bernhard Marewski hatten in einem Antrag, die die Diskussion und Entscheidung im Rat in Gang setzte, formuliert: „Die Leverkusener Kulturszene ist massiv durch die aktuelle Corona-Krise betroffen. Was die Kultur in Leverkusen zurzeit braucht, sind Sicherheiten sowie im Einzelfall schnelle Hilfen, um das Entstehen und Bestehen von Kultur vor Ort zu schützen.“ Die Leverkusener Stadtverwaltung sollte ein Hilfspaket „Kulturförderung und Kulturhilfen 2020“ erarbeiten und dann zügig der Politik zur Entscheidung vorlegen.

Wer von den Geldern profitieren will, hat in der zweiten Runde der Corona-Hilfen bis zum Stichtag 1. November Zeit, um einen entsprechenden Antrag an die Kulturstadtlev zu stellen. „Eine Jury entscheidet über die Vergabe der Mittel“, erläutert Anke Holgersson nun und macht darauf aufmerksam: „Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.“

Weitere Auskünfte  gibt es bei Anke Holgersson, Kulturbüro der Kulturstadtlev, Telefon: 0214 406-4170, Email: anke.holgersson@kulturstadtlev.de.

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