Rettungsdienst Kassen zahlen für den Notfallsanitäter

Leverkusen · Die Finanzierung der Rettungskräfte-Ausbildung ist jetzt geregelt.

 Die Malteser sind seit 50 Jahren im Rettungsdienst tätig.

Die Malteser sind seit 50 Jahren im Rettungsdienst tätig.

Foto: Malteser

Im Rettungsdienst wird dringend Personal gesucht, doch bisher gab es Unstimmigkeiten darüber, wer die Ausbildungskosten tragen soll. Nun gibt es Klarheit:  Die Krankenkassen finanzieren die Notfallsanitäter-Ausbildung künftig auch in NRW. Drei Klagen gegen Kommunen würden zurück genommen, teilte der Verband der Ersatzkassen (VdEK) mit. Die Leverkusener Malteser begrüßen die Ankündigung der NRW-Krankenkassen. „Dies entspricht der gesetzlichen Regelung und wird in den übrigen Bundesländern bereits seit Jahren so praktiziert“ berichtet Tim Feister, Kreisgeschäftsführer der Malteser Leverkusen. Bisher hatten die Malteser, die derzeit drei Notfallsanitäter ausbilden, die Kosten selbst getragen. Seit 1. Januar 2019 bezahlt sie die Stadt als Träger des Rettungsdienstes.

In Leverkusen wird jeweils die Hälfte der Fahrten im Rettungsdienst von der städtischen Feuerwehr selbst und von den Hilfsorganisationen übernommen. Für die Ausbildung ist jeder Anbieter selbst zuständig. Die Kosten der Ausbildung legt die Feuerwehr über Gebührenabrechnungen auf die Krankenkassen um. Der Nachwuchs wird an einer gemeinsamen Feuerwehrschule  in Solingen qualifiziert berichtet Jörg Gansäuer, stellvertretender Feuerwehrchef.   Dort laufen derzeit auch die Ergänzungsprüfungen für Rettungsassistenten zum  Notfallsanitäter. Dabei drängt die Zeit: Maximal bis zum 31. Dezember 2020 ist es für Rettungsassistenten möglich, an einer Ergänzungsprüfung teilzunehmen und so Notfallsanitäter zu werden. Danach muss eine komplette Ausbildung absolviert werden. Dies erhöht die Kosten für alle.

  Die Landesregierung hatte  zum 1. April 2015 ihr Rettungsgesetz novelliert und dabei die Kreise und kreisfreie Städte in Umsetzung von Bundesrecht angewiesen, bis zum 31. Dezember 2026 die bisherige Funktion „Rettungsassistent“ durch „Notfallsanitäter“ zu ersetzen. Das war weithin begrüßt worden, doch gab es schnell Streit über die Kosten zwischen Kommunen und Krankenkassen..

„Wir begrüßen, dass die Krankenkassen und Krankenkassenverbände nun ihre gesetzliche und gesellschaftliche Verantwortung öffentlich anerkennen und die Ausbildungskosten für die Notfallsanitäter auch in NRW übernehmen“, heißt es in einer Erklärung der Vorstände und Geschäftsführer von ASB, DRK, Johannitern und Maltesern. In den Reihen der vier anerkannten Hilfsorganisationen hatten tausende Rettungskräfte auf diese Entscheidung gewartet, damit künftig mehr Ausbildungen stattfinden können.

Die Notfallsanitäter-Ausbildung ist bundesgesetzlich geregelt. Die Kosten der Ausbildung sind in NRW Kosten des Rettungsdienstes und über die Gebührensatzungen der Kreise und Städte zu refinanzieren.

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