Leverkusen Nächstes Mal droht Gefängnis: letzte Bewährung für Schwarzfahrerin

Leverkusen · Eine 50-jährige Leverkusenerin wurde, nachdem sie bereits zum zehnten Mal wegen Schwarzfahren auf der Anklagebank saß, zu einer Haftstrafe von drei Monaten zur Bewährung verurteilt.

Da ihr eine gute Sozialprognose, ihr Geständnis und ihre schwere Erkrankung strafmildernd angerechnet wurden, überzeugte sie Richterin Altmaier davon dem Antrag des Staatsanwalts Richter zuzustimmen. Somit muss die Alleinstehende ihre Strafe nicht im Gefängnis verbüßen, sondern bekommt noch einmal eine letzte Chance. "Das ist definitiv das letzte Mal, dass sie mit einer Bewährungsstrafe davon kommen", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Seit 2005 wurde die Leverkusenerin über 30 Mal beim Schwarzfahren erwischt. Nach sechs Geldstrafen, einmal sogar 3000 Euro, bei der ihr nur bei diesem Verfahren sechsmaliges Schwarzfahren vorgeworfen wurde, bekam sie bei den drei vorangegangenen Verhandlungen jeweils Bewährungsstrafen bis zu zehn Monaten.

Seit mehreren Jahren plagen die Angeklagte finanzielle Probleme und eine schwere Erkrankung. Die Alleinstehende wird auf ihrer Arbeitsstelle zudem ausgegrenzt und muss dort ständig stressige Situationen überstehen. Wegen ihrer finanziellen Not wurde die letzte Geldstrafe, die sie nicht bezahlen konnte in Sozialstunden umgewandelt. Bis heute verbüßt sie diese.

Zu ihrer Bewährungshelferin hält sie regelmäßigen Kontakt. Sie habe der 50-Jährigen empfohlen, Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente zu stellen, damit sie durch ihren beruflichen Stress nicht noch weiter belastet wird, sagte sie. Das sei ihrer schweren Krankheit geschuldet und nicht üblich, fügte sie hinzu. Außerdem laufe aktuell ein Verschlechterungsantrag, der der Angeklagten die Möglichkeit eröffnet, einen Schwerbehindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von über 50 zu bekommen - mit der Bescheinigung "G" für gehbehindert. Durch das "G" könnte sie für einen Kostenbeitrag von 72 Euro jährlich, den sie beim Versorgungsamt entrichten müsste, unentgeltlich mit allen Nahverkehrsmitteln bundesweit fahren. Durch ihre schwere Erkrankung würde ihr eine erhebliche Beeinträchtigung attestiert werden.

Somit hätte sie Anrecht auf diese Regelung. Damit wäre die Gefahr einer neuerlichen Schwarzfahrt gebannt. sofern sie, wie in ihrem Geständnis beschrieben, nicht wieder ihr Portemonnaie vergisst. Sollte sie jedoch gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen oder bis Mitte 2017 noch einmal straffällig auffallen, würde die Bewährung widerrufen. Dann müsste sie in Haft.

(RP)
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