Landgericht Köln - Don-Mikel-Prozess Ehefrau von „Don Mikel“ erhielt Geld vom Sozialamt

Leverkusen · Vor den letzten Verhandlungstagen versuchen die Verteidiger offensichtlich noch mit Erklärungen und Anträgen das Letzte für die Angeklagten herauszuholen. Im sogenannten „Don-Mikel-Prozess“ gegen das Junior-Oberhaupt einer stadtbekannten Leverkusener Großfamilie kann das, was zum Vorteil für den eigenen Mandanten gedacht ist, mitunter zum Nachteil des anderen geraten.

 Die letzten Verhandlungstage im Clan-Prozess laufen.

Die letzten Verhandlungstage im Clan-Prozess laufen.

Foto: ddp

So stellte der Verteidiger des Monheimer Handwerkers, der vor allem angeklagt ist, weil er auf seinen Namen einige Luxusautos von Michael G. angemeldet hatte, den Antrag, das Verfahren gegen den 53-Jährigen abzutrennen. Dafür führte der Anwalt Gründe ins Feld. Obwohl gegen seinen Mandanten kein Haftbefehl ausgestellt wurde, sei er durch die Zwangsversteigerung seines Hauses und eine inzwischen ausgesprochene Gewerbeuntersagung (Begründung der Behörde: Finanzschulden, Strafverfahren) zusätzlich in Schwierigkeiten gekommen. Zudem sei durch das lange Verfahren seine Gesundheit in Mitleidenschaft gezogen. Dabei hatte er gleich zu Beginn des seit Mai laufenden Mammutprozesses ein umfangreiches Geständnis abgegeben. So bleibt erst einmal der Eindruck, dass er sich aus Gutmütigkeit und Gutgläubigkeit auf die Anliegen von Michael G. einließ.

Auch der zweite Angeklagte, der die Rolle eines mutmaßlichen Strohmannes bei den Immobiliengeschäften von Michael G. gespielt haben soll, ist mächtig in die Bredouille geraten. Inzwischen hat die 17. Große Strafkammer nach mehr als eineinhalbjähriger Untersuchungshaft den Haftbefehl gegen den Immobilienunternehmer aufgehoben. Und jetzt stellte sogar die Staatsanwaltschaft den Antrag, das Verfahren wegen der Beihilfe für vier von fünf Geldwäsche-Geschäften einzustellen.

Somit bleiben die Anschuldigungen gegen Michael G., der derzeit noch wegen einer Verurteilung von 2018 (Betrug) eine Strafe von vier Jahren und drei Monaten absitzen muss. Die Kammer des Kölner Landgerichts wird die noch zu verkündende neue Strafe mit der alten wahrscheinlich zu einer neuen Gesamtstrafe verbinden. Da kündigten die Verteidiger schließlich eine „Wiedergutmachung in Höhe von 30.000 Euro“ für den Alt-Fall an.

Am Mittwoch wurde die Zeugenaussage einer Polizistin gehört. Unter anderem erwähnte sie eine Zahl: 104.872 Euro soll in der Zeit von November 2011 bis Oktober 2017 Don Mikels Ehefrau vom Sozialamt bezogen haben – für Lebenshaltung und als Mietzuschuss für eine 220 Quadratmeter große Luxuswohnung in Bürrig.
Am 14. November soll die Beweisaufnahme abgeschlossen werden.

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