Zehn Monate nach dem Unglück in Leverkusen-Bürrig Explosion: Stadt erteilt Genehmigung für Bauarbeiten

Leverkusen · Bei dem Unglück im Entsorgungszentrum Bürrig ist auch die Stahlkonstruktion der Abgasreinigungsanlage beschädigt worden. Die Stadt gibt nun grünes Licht für die Instandsetzung. Wann die Verbrennungsanlage wieder hochgefahren wird, ist weiterhin offen.

 Wann die Sonderabfallverbrennungsanlage in Bürrig wieder hochgefahren wird, ist weiterhin noch offen.

Wann die Sonderabfallverbrennungsanlage in Bürrig wieder hochgefahren wird, ist weiterhin noch offen.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

Die verheerende Explosion im Chempark-Entsorgungszentrurm, bei der sieben Menschen starben und 31 verletzt wurden, wirkt weiterhin nach. Die Untersuchungen dazu laufen noch, ebenso die Instandsetzung betroffener Bereiche. So wurde die Stahlkonstruktion der Abgasreinigungsanlage der Klärschlammverbrennung beschädigt. „Für den Betrieb der Abgasreinigungsanlage liegt der Betreiberfirma Currenta eine Betriebsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vor. Diese Betriebsgenehmigung gilt auch nach dem Explosionsereignis weiter“, informiert die Stadt nun die Politik. „Bei den Instandsetzungsarbeiten an den statisch-konstruktiven Anlagenteilen, also dem Stahlbau, stellt sich die Rechtslage anders dar.“

Heißt: Wenn es beim Genehmigungsverfahren ausschließlich um statisch-konstruktive Anlagenteile geht, liegt die Genehmigungszuständigkeit bei der städtischen Bauaufsicht. Die hat die „Baugenehmigungsfähigkeit“ geprüft, sodass die Baugenehmigung jetzt erteilt werden muss“, sagt die Stadt. Die Bauaufsicht wird nach den Arbeiten das Ganze abnehmen. Und die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde informieren. Denn: Die Erlaubnis „zur Wiederinbetriebnahme der Verbrennungsanlage, mit der zugehörigen Abgasreinigungsanlage, unterliegt der Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln“.

Wann Currenta die Sonderabfallverbrennung in Bürrig wieder hochfahren kann, ist noch offen. Die staatsanwaltlichen Untersuchungen sind noch in Gange, es wird laut der Kölner Behörde gegen vier Currenta-Mitarbeiter ermittelt. Alle sollen ihre Sorgfaltspflichten „im Zusammenhang mit der Lagerung und Behandlung des Abfalls verletzt“ haben. Außerdem ist auch das Gutachterteam um Störfallexperten Christian Jochum mit der Arbeit vor allem zur Frage des Sicherheitsmanagements noch nicht fertig.

Das Team um Jochum hatte klare Bedingungen für den schrittweisen Neustart formuliert. Die fasst Currenta auf der Informationsseite zum Unglück im vergangenen Juli zusammen. Das abgestufte Konzept sieht unter anderem für die Wiederinbetriebnahme der Verbrennungsanlage vor, „dass nur thermisch stabile Abfälle angenommen und verbrannt werden und nur uns bekannte Abfälle von uns bekannten Kunden und nach vorheriger, intensiver Prüfung angenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel das Sechs-Augen-Prinzip sowie die deutlich umfangreichere und engere Analytik der Abfallstoffe bei Deklaration und Eingangskontrolle.“ Es dürfen zudem in Tanks keine Abfälle gelagert und/oder beheizt werden.

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