Leverkusen Mordprozess: Angeklagter vermutet "Komplott"

Leverkusen · Für den 82-jährigen Rheindorfer, der im Juni vergangenen Jahres seine Frau mit sieben Schlägen auf den Kopf getötet haben soll, ist alles nur ein Komplott.

"Ich bin mir meiner Schuld bewusst", wiederholte er auch gestern im Prozess vor der Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts. Aber was da in den Aussagen von Zeugen und Sachverständigen gegen ihn vorgebracht werde, stimme nicht.

So wollte es das Gericht bei der Verlesung der Abschrift seines Notrufes belassen. Doch der Beschuldigte bezweifelte die Kopie. Der Ton-Mitschnitt wurde angefordert, der gleich zweimal abgespielt wurde. Auch das sei eine Fälschung, reklamierte der 82-Jährige. Alles richte sich nur gegen ihn, nicht einmal sein Rechtsbeistand könne ihn verstehen: "Mein Anwalt schützt mich nicht. Er hilft mir nicht."

Überhaupt nicht einverstanden war er mit dem Referat der forensischen Psychiaterin, die ihm eine "krankhafte seelische Störung" attestierte. Die wahnhafte Behinderung habe bei dem Angeklagten eine chronische Verlaufsform angenommen. Daher sei er für seine Tat im strafrechtlichen Sinne nicht zur Verantwortung zu ziehen.

Weil er aber keine Einsicht zeige bei seinen "inhaltlichen Denkstörungen", hält die Gutachterin es für geboten, ihn in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung zu betreuen. Denn es sei nicht auszuschließen, dass er rückfällig werden könne, wenn er etwa plötzlich einem der vermeintlichen Liebhaber seiner Frau begegnen würde. Schon vor Gericht bei der Vernehmung eines Zeugen - eines angeblichen Nebenbuhlers - habe sich der alte Mann so merkwürdig verhalten, dass man die Allgemeinheit vor ihm schützen müsse. "Das ist alles falsch verstanden worden", rechtfertigte er sein Verhalten, als er während der gesamten Vernehmung auf dem Stuhl hockte und seinen Rücken dem Zeugen zuwandte.

Die Psychiaterin weiter: Zwar gebe es Therapiemöglichkeiten. Aber weil der Angeklagte nichts von seinen wahnhaften Vorstellungen wissen wolle, verweigere er sich einer ärztlichen Behandlung. Somit müsste er erst einmal in einer geschlossenen Abteilung bleiben. Als ob der 82-Jährige dies bestätigen wollte, zog er viele Angaben in Zweifel. Beispielsweise, dass ein von ihm geschriebener Brief an die Polizei nicht von ihm stamme, sondern eine Fälschung sei.

Dem Richter blieb nichts anderes übrig, als die Verhandlung erneut zu unterbrechen, damit der Verteidiger mit dem Mann in Ruhe sprechen könne. So zog sich die Verhandlung gestern in die Länge. Die geplanten Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung mussten auf den 7. April vertagt werden. Und auch da könnte sich das Verfahren ausweiten. Laut Strafprozessordnung hat der Angeklagte das letzte Wort. Durchaus zu erwarten ist, dass der 82-Jährige noch mal die Gelegenheit nutzen wird, das Geschehen aus seiner Sicht darzustellen.

(RP)
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