Leverkusen Milde Strafe für Verursacher von 34.000 Euro-Schaden

Leverkusen · Die Verhandlung gegen einen jetzt in Köln lebenden Angeklagten am Amtsgericht Opladen fand deutlich länger hinter verschlossenen Türen statt, denn mit dem 40-Jährigen innerhalb des Gerichtssaals. Verteidigung und Staatsanwaltschaft einigten sich auf eine Geldstrafe von 1800 Euro - und das bei einem geschätzten Schaden von rund 34.000 Euro.

Was war passiert? Der Angeklagte soll im Zeitraum von Januar 2010 bis Dezember 2012 laufend Praktikanten für seine in Leverkusen ansässige Sicherheitsfirma eingestellt zu haben - an sechs Tagen der Woche, acht Stunden lang. Sozialversicherungsbeiträge zahlte er jedoch nicht. "Sozialversicherungsrechtlich sind diese Praktikanten Arbeitnehmer", erklärte der Richter dem Angeklagten. Abgaben seien demnach unabdingbar. Die Praktikanten hätte zudem eigentlich Anspruch auf ein Entgelt gehabt.

Der angeklagte Kölner wiederum beteuerte, in Unwissenheit gehandelt zu haben, auch wenn er sich beeilte, mehrfach zu erwähnen: "Das schützt natürlich nicht vor einer Strafe." Diese reuesignalisierenden Ausführungen nahm das Gericht dem Mann allerdings nicht ab. Er habe sich ein System aufgebaut, von dem er nicht ausgehen konnte, es sei rechtens, hieß es von Seiten des Opladener Gerichts.

Zu Gute hielt ihm der Richter zudem, dass die Summe von rund 34.000 Euro aufgrund schludriger Buchführung nur geschätzt werden konnte, dass die nun verhandelten Taten schon lange zurücklagen, dass bei dem Kölner keine Vorstrafen existierten und dass bis zum Tag der Verhandlung denn auch keine neuen Taten des Mannes hinzugekommen waren. So bleibt es bei der relativ milden Geldstrafe für den Geschäftsmann.

(brü)
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