Justiz Landgericht: Drogen- und Dopingdelikte nehmen zu

Köln/Leverkusen · Im Landgerichtsbezirk Köln, zu dem auch Leverkusen gehört, gibt es eine Zunahme an Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das sagte Landgerichtspräsident Roland Ketterle am Donnerstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit NRW-Justizminister Peter Biesenbach im Landgericht. „Auch Doping-Verfahren nehmen zu“, sagte Ketterle.

 NRW-Justizminister Peter Biesenbach (l.) und der Kölner Landgerichtspräsident Roland Ketterle (r.).

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (l.) und der Kölner Landgerichtspräsident Roland Ketterle (r.).

Foto: Bernd Bussang

Genaue Zahlen nannte er nicht, doch sei am Landgericht wegen dieser Zunahme eine weitere Strafkammer eingerichtet worden, die sich nur mit Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und das Anti-Doping-Gesetz beschäftigt. „Die genauen Gründe für eine Zunahme der Verfahren kennen wir nicht“, sagte der Landgerichtspräsident. Die Verfahren richteten sich weniger gegen organisierte Drogenbanden als gegen Einzeltäter. Ketterle: „Die Betäubungsmitteldelikte gehen eher in die Breite.“

Bei den Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz stehen weniger einzelne Leistungssportler im Fokus der Justiz, sondern Betreiber von Fitnessstudios, berichtet Professor Jan Orth, Pressesprecher des Landgerichts. Ein besonders prominenter Fall wird demnächst am Kölner Landgericht verhandelt. Dem ehemaligen Profi-Boxweltmeister Felix Sturm droht rund drei Jahre nach seiner Überführung als Dopingsünder ein Prozess. Die Staatsanwaltschaft hat den 39-jährigen Kölner angeklagt und wirft ihm „Selbstdoping, Teilnahme an einem Wettkampf unter Selbstdoping und gefährliche Körperverletzung“ vor. Sturm war nach seinem Sieg am 20. Februar 2016 in Oberhausen in der WM-Revanche gegen den Russen Fjodor Tschudinow in der A- und B-Probe positiv auf die anabole Substanz Hydroxy-Stanozolol getestet worden. Der Straftatbestand der Körperverletzung wird damit begründet, dass der Kampf nicht unter dem Vorzeichen der Chancengleichheit gestanden habe. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest, sagte Orth.

Anlass der Pressekonferenz war die seit Jahresanfang bestehende „Strafkammer für Straftaten gegen die sexuelle Bestimmung“. Hintergrund sind die massenhaften sexuellen Übergriffe vorwiegend nordafrikanischer Täter in der Kölner Silvesternacht 2015 und die Reform des Sexualstrafrechts im Gefolge dieser Ereignisse.

Ketterle und Biesenbach werteten die neue Strafkammer als weiteren Schritt zur Spezialisierung der Kammern am größten Landgericht in NRW. Es gibt inzwischen auch eine Kammer für Kriminalität im Internet. Das bringe viele Vorteile, sagte Ketterle. Neben Effizienzsteigerung und Verfahrensbeschleunigung werde eine größere Einheitlichkeit der Rechtsprechung angestrebt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort