Leverkusen McDonald's-Raub: Haftstrafen

Leverkusen · Die beiden Leverkusener (25, 29), die Anfang des Jahres die Filiale der Fast-Food-Kette an der Stixchesstraße überfallen hatten, wurden gestern vor dem Landgericht zu drei und fünf Jahren Haft verurteilt.

Der eine hatte beteuert, er sei davon ausgegangen, dass die Überfallenen Bescheid wussten, der andere schob seine Drogensucht vor. Beide hofften auf milde Strafen. Und beide wandern nun hinter Gitter. Gestern wurden am Landgericht Köln die Urteile zum schweren Raub auf die McDonald's-Filiale an der Stixchesstraße im Januar dieses Jahres (wir berichteten) gesprochen. Und die hatten es in sich.

Wusste er Bescheid, oder nicht?

Dabei ging es während des Prozesses vor allem um eine Frage: War der Kollege des 29-jährigen Anstifters, der am Tattag ebenfalls Dienst hatte, in den Plan eingeweiht oder nicht? Wäre er es gewesen, wovon der 25-Jährige, der den Raub ausführte, ausging, hätte es sich "nur" um die Vortäuschung einer Straftat gehandelt — die merklich milder bestraft würde als ein schwerer Raub.

Das allerdings hielt die Staatsanwältin für ausgeschlossen: "Wäre er wirklich davon ausgegangen, dass der Kollege Bescheid wusste, hätte er ihn nicht bedrohen müssen." Der 25-Jährige war mit einer Waffe in der Hand und einer Sturmhaube maskiert in den Laden gestürzt, hatte gedroht: "Ich knalle Dich ab, wenn Du nicht stehen bleibst."

Dann fesselte und knebelte er seinen Mittäter und dessen Kollegen, öffnete den Tresor, erbeutete knapp 4500 Euro. Der Leverkusener habe darüber hinaus taktiert, erst die Aussage des Zeugen abgewartet, ehe er sich selbst äußerte und sei noch immer der Ansicht, die Tat sei keine große Sache.

Verteidiger Andreas Kerkhof konterte: "Die Frage, ob der Kollege eingeweiht war, ist offen geblieben, die Sache also nicht hinreichend geklärt. Und zu Gunsten meines Mandanten darf nicht ausgeschlossen werden, dass er in der Annahme handelte, alle wüssten Bescheid." Er plädierte daher auf ein Jahr und neun Monate wegen bewaffneten Diebstahls.

Sein Kollege Andreas Bartholomé, der den 29-jährigen Anstifter verteidigte, verwies auf das umfassende Geständnis seines Mandanten und darauf, dass er sich derzeit therapieren lasse. Er sei nicht vorbestraft, habe sich außerdem bereits nach dem ersten Prozesstag in aller Form bei seinem Arbeitskollegen entschuldigt. Und weil "die kriminelle Energie auch vor dem Hintergrund der Suchterkrankung" seines Mandanten zu sehen sei, plädierte Bartholomé auf zwei Jahre, ausgesetzt zur Bewährung. Die Drogensucht sei sowohl Anlass als auch Motiv des Raubes gewesen.

"Urteil ist völlig daneben"

Schon die Staatsanwältin hatte da deutlich tiefer in die Strafmaß-Kiste gegriffen — für den 25-Jährigen forderte sie eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten, für den 29-Jährigen vier Jahre Gefängnis. Und Richterin Irmela Stolzenberger-Wolters entschied ähnlich streng: Sie verurteilte den 29-Jährigen zu drei Jahren Haft, den 25-Jährigen zu fünf.

Für Verteidiger Kerkhof ein Urteil, das "völlig daneben" ist: "Ich war sehr überrascht und werde auf jeden Fall in Revision gehen. Diese Strafe ist zu hart."

(RP/rl)
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