Leverkusen Mahnzettel auf dem Auto eines Toten

Leverkusen · Das Straßenverkehrsamt gleicht nicht automatisch die Halterdaten mit denen des Einwohnermeldeamtes ab, sagt die Stadt. Das verbiete der Datenschutz. In Opladen gab es deshalb keine Reaktion auf die Mahnzettel der Stadt.

Dieser Aufkleber auf einem geparkten Wagen an der Straße Im Hederichsfeld blieb bislang wirkungslos. Die Stadt wusste nicht, dass der Halter schon vor rund einem Jahr gestorben war.

Dieser Aufkleber auf einem geparkten Wagen an der Straße Im Hederichsfeld blieb bislang wirkungslos. Die Stadt wusste nicht, dass der Halter schon vor rund einem Jahr gestorben war.

Foto: Ulrich Schütz

Auf der Straße Im Hederichsfeld fällt ein Mahnzettel an einem geparkten Auto ins Auge: "Wichtig!" ist auf dem roten Aufkleber mit Datum vom 29. August 2016 auf der Frontscheibe zu lesen. "Ihr Fahrzeug wurde heute von mir entstempelt." Per Verfügung vom 17. September 2015 solle das Auto stillgelegt werden. "Ich fordere Sie auf, sich unverzüglich mit dem Fachbereich Straßenverkehr (...) in Verbindung zu setzen. Es ist Ihnen untersagt, bis dahin das Fahrzeug zu benutzen." Absender: der Oberbürgermeister.

Anwohner verfolgen das Treiben der Stadt rund um das Auto mit Interesse. Denn: Ihnen zufolge ist der Halter des Wagens schon vor über einem Jahr gestorben. Offensichtlich hat die Stadtverwaltung die Daten noch nicht mit denen des Sterberegisters abgeglichen. Wieso nicht?

"Erst wenn zum Beispiel der Verwarn- oder Bußgeldbescheid als unzustellbar zurückkommt, beginnt die Stadt zu ermitteln", erklärt Stadtsprecherin Heike Fritsch. "Ein Abgleich mit Einwohnermeldedaten ist vorher schon allein aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich."

Anders sei dies, wenn die Zulassungsstelle - wie jetzt passiert - Kenntnis von dem Tod habe. Dann würden umgehend Maßnahmen ergriffen. "Leider sind die Ermittlungen in derartigen Fällen sehr schwierig und zeitaufwendig, da versucht werden muss, Daten über die etwaigen Erben zu erhalten", sagt Fritsch.

Diese würden dann aufgefordert, das Auto - unter Vorlage der Fahrzeugpapiere - umschreiben zu lassen. "Wenn die Ermittlungen ins Leere führen, wird die Polizei um Amts- und Vollzugshilfe gebeten, um den Rechtsnachfolger des Halters oder Besitzers des Fahrzeuges zu ermitteln."

Mahnzettel wie jetzt auf dem Auto in Opladen bringe die Stadt an, wenn beispielsweise der Tüv abgelaufen sei, kein Versicherungsschutz mehr bestehe oder Kfz-Steuerrückstände aufgelaufen seien. "In derartigen Fällen werden Maßnahmen zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges ergriffen." Aber auch dafür müssten die Fahrzeugpapiere vorliegen, also die Erben ermittelt sein.

Sollte dies nicht gelingen, werde die Polizei oder der zentrale Ermittlungsdienst der Stadt Leverkusen mit der Zwangsentstempelung beauftragt. "Die amtlichen Kennzeichen werden dann entsiegelt", sagt Stadtsprecherin Fritsch. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften betrage die Frist bei einer polizeilichen Fahndung ein Jahr. "Erst dann kann eine zwangsweise Außerbetriebsetzung veranlasst werden." Anschließend könne das Fahrzeug abgeschleppt werden.

(sug)
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