Leverkusen Luftüberwachung nicht rechtens?

Leverkusen · Der Druck auf die TBL wächst: Die Datenschutzbeauftragte NRW hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vermessung von Grundstücken aus der Luft geschürt. Es fehlt offenbar ein entscheidender Hinweis in der Entwässerungssatzung.

Kurz nachdem der Gemeinnützige Bauverein Opladen (GBO) angekündigt hat, bei der Vermessung von Grundstücken aus der Luft notfalls rechtlich gegen die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) vorgehen zu wollen, kommt Gegenwind aus einer weiteren Richtung. Eine Aussage der obersten Datenschützerin des Landes lässt Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens aufkommen.

"Bis auf den Dezimeter genau"

Die Stadt hatte im vergangenen Jahr alle Leverkusener Grundstücke aus der Luft fotografieren lassen. Die TBL-Experten können nach eigenen Angaben dadurch jetzt "bis auf den Dezimeter genau" befestigte Flächen (vor allem Dächer, Wege, Terrassen) erkennen und vermessen.

Die Aufnahmen wurden ausgewertet und in detaillierte Grundstückspläne umgearbeitet, um zu prüfen, ob der Eigentümer auch alle "versiegelten" Flächen ordnungsgemäß angemeldet hat und dafür Regenwassergebühr bezahlt. Die Grundstücksbesitzer sollen sich im April dazu in einem Fragebogen äußern.

Eine Sprecherin der Landesdatenschutzbeauftragten NRW erklärte jetzt, ein solches Verfahren, das auch andere Kommunen schon angewendet haben, sei grundsätzlich zulässig — "aber nur, wenn in der Entwässerungssatzung ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist". In der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen "Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen" fehlt jedoch ein entsprechender Hinweis.

TBL-Chef Reinhard Gerlich hatte zuletzt stets darauf verwiesen, technische Datenerfassung sei seines Wissens erlaubt. Vor dem Hintergrund der Aussage von Nordrhein-Westfalens höchstem Datenschützer muss das Procedere aber wohl noch einmal überprüft werden.

Gerlich erklärte gestern, sollte die Aussage des Datenschutzes tatsächlich zutreffen, "werden wir wohl die Satzung ändern müssen". Aber das bezweifele er doch stark. Denn bereits am 20. November 2007 habe der Verwaltungsrat die Befliegung des Stadtgebiets durch eine Leipziger Firma beschlossen: "Und das ist das selbe Gremium, das auch unsere Entwässerungssatzung verabschiedet hat."

Gesamte Aktion hinfällig?

Hat diese Begründung rechtlich Bestand, kann Gerlich fortfahren. Falls nicht, dürfte es fraglich sein, ob die TBL-Fragebögen tatsächlich wie geplant im April an die Grundstückseigentümer verschickt werden können. Geklärt werden müsste dann wohl auch, ob die 200 000 Euro teure Mess-Aktion überhaupt ausgewertet werden darf.

Doch soweit — da ist sich Gerlich sicher — soll es nicht kommen. Und auch die Kritik des Opladener Bauvereins, die Aktion sei miserabel kommuniziert worden, kann er nicht nachvollziehen: "Wir haben die Öffentlichkeit über Zeitungsartikel schon im März 2008 informiert", sagt der TBL-Chef, der GBO-Vorstand Bernd Fass in einem weiteren Punkt aber beruhigen will: "Wenn Herr Fass seine Daten für den Verein damals durch einen Architekten hat ermitteln lassen", sagt Gerlich, "kann er sich doch auch jetzt auf die Zahlen stützen."

(RP)
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