68-Jährige vor dem Amtsgericht Leverkusenerin kassierte bei fünf Versicherungen

Leverkusen · 68-Jährige musste sich wegen Betrugsverdacht vor dem Amtsgericht verantworten. Angeklagte zeigte Einsicht und Reue. Verfahren wurde eingestellt.

 Das Amtsgericht ließ bei der 68-Jährigen trotz eines Gesetzesverstoßes Milde walten.

Das Amtsgericht ließ bei der 68-Jährigen trotz eines Gesetzesverstoßes Milde walten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Zwischen 2016 und 2017 versuchte eine heute 68-Jährige, ihre Versicherungen zu hintergehen. Sie hatte bei gleich fünf Unternehmen Verträge abgeschlossen. Als ihr nach eigenen Angaben Geld gestohlen wurde, gab sie bei allen fünf Versicherungen zunächst jeweils eine Summe von 300 Euro an, erhöhte den Schaden schließlich auf rund 5200 Euro. Eine 2018 beschlossene Einstellung des Verfahrens scheiterte jetzt daran, dass sie den damals vereinbarten Vorgaben nicht nachgekommen war.

So sah sich das Amtsgericht veranlasst, die Sache neu zu verhandeln. Die 68-Jährige verteidgte sich gegen die Anschuldigungen. Vor Gericht beteuerte die verwittwerte Frau: „Ich habe dieses Geld besessen.“ Bei einem Einbruch sei es gestohlen worden. „Die Tür war total verbogen“, beschrieb sie aufgeregt. Sie musste immer wieder von ihrer Verteidigerin gebremst werden.

Warum sie fünf Versicherungen abgeschlossen habe, wollte der Richter wissen. Die Frau stockte kurz, und betonte dann, dass eine Versicherung oftmals nicht den ganzen Schaden übernehme. Sie erzählte aber gleich darauf auch: „Ich habe die jetzt alle gekündigt.“ Insgesamt zeigte sich die Angeklagte reumütig, erzählte, sie habe sich persönlich bei den Versicherungen entschuldigt. „Das war nicht korrekt. Das gebe ich zu“, sagte sie. Und: „Von einer 68-Jährigen sollte man mehr Verstand erwarten.“

 Das Verfahren war 2018 bereits eingestellt worden – zunächst gegen eine Zahlungsauflage, dann gegen Arbeitsstunden. Lediglich vier Stunden absolvierte sie. Doch sind für solche Leistungen sechs Monate vorgesehen. Das rechtfertigte die Frau mit den Einschränkungen der Corona-Pandemie: „Das ging ja alles nicht. Man durfte ja kein Gelände betreten.“ Sie habe sich mit einer Leverkusener Kirchengemeinde in Verbindung setzen wollen – ohne Erfolg. Der Richter erkannte die Reue der Angeklagten. Zudem habe sie Teile der Vorgaben erfüllt. Und weil die angeklagten Taten zudem bereits etwa vier Jahre zurückliegen, zeigte das Gericht Milde und stellte das Verfahren ein.

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