Im Umkreis von 150 Metern Leverkusener will Verkaufsverbot von Zigaretten nahe Schulen

Leverkusen · Immer noch werde der Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche nicht konsequent eingehalten, heißt es in dem Bürgerantrag, mit dem sich der Bürger- und Umweltausschuss am Donnerstag befassen wird.

 Zwei Raucher bei einem Zigarettenpäuschen

Zwei Raucher bei einem Zigarettenpäuschen

Foto: dpa/Armin Weigel

Die Stadt soll „ein Verkaufsverbot von Zigaretten und Alkohol im Umkreis von 150 Metern von allen Schulstandorten in Leverkusen einführen“ – zwischen 7 und 16 Uhr an allen Schultagen, vor allem im Umkreis von Berufs-, Gesamtschulen und Gymnasien. So heißt es in einem Bürgerantrag, den der Bürger- und Umweltausschuss am Donnerstag diskutiert.

Immer noch werde der Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche nicht konsequent eingehalten, „wobei die Gesetzeslage klar ist“, schreibt der Bürger. Laut Jugendschutzgesetz dürften Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben werden, noch dürfe ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte in der Öffentlichkeit gestattet werden. „Ich wäre der Stadt sehr verbunden, wenn sie die geltende Rechtslage auch an Schulen und insbesondere auch an Berufsschulen durchsetzen würden. Raucherzonen auch an Berufsschulhöfen sind gesetzeswidrig.“

Die Stadt ordnet die Lage anders ein: „Für ein solch umfassendes Verkaufsverbot fehlt es an der rechtlichen Grundlage“, heißt es. Das Verkaufsverbot „würde in erheblichem Maße in die Berufsausübungsfreiheit, geschützt durch Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG), der Verkaufsstelleninhaber eingreifen... Dabei ist zu beachten, dass sich im Umkreis von 150 Metern von Schulen im Stadtgebiet nicht allein Kioske, sondern auch Supermärkte befinden. Diesem Eingriff müssten überragende Gemeinwohlbelange gegenüberstehen, die nicht anders geschützt werden könnten.“

Es müssten etwa Anhaltspunkte vorliegen, „dass es während der Schulzeiten zu erheblichem Tabak- und Alkoholmissbrauchsfällen im Umkreis der Schulen“ komme und Schüler regelmäßig etwa alkoholisiert im Unterricht erscheinen und „gegebenenfalls Verkehrsunfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen wären, vorliegen“. Solch eine Gefahrenlage sei in Bereichen um Schulen in der Stadt nicht bekannt.

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